Wir sind alle Terroristen, Kinderpornografen, Mörder, Raubkopierer, …

Diese Überschrift habe ich schon letztes Jahr verwendet. Geändert hat sich seitdem scheinbar nichts, im Gegenteil, inzwischen ist es quer durch alle Parteien wohl normal geworden, die Bürger (auch Wahlvieh genannt) unter Generalverdacht zu stellen. Andres lässt es sich nicht erklären, dass die tatsächlich auch noch die Kundendaten der Provider wollen. Sondern mal vorab, vorbeugend. Klar, könnte ja jeder demnächst im Netz kriminell werden und wenn man dann schon mal alle Daten hat… kopfschüttel
Und da regt sich noch jemand über die stümperhaften Überwachungsversuche der Stasi auf? Hallo?
Nico glaubt zwar, dass das Thema keine Sau interessiert – aber ganz stimmt es dann nicht. Es interessiert durchaus einige Leute. Nur leider noch nicht genug Menschen… Viel zu viele denken eben, dass wäre für sie uninteressant, weil sie doch “nichts zu verbergen hätten”, dabei sollte jeder was zu verbergen haben, wirklich.

Manche glauben es ja immer noch nicht…

Es gibt immer noch viele Menschen, die nicht glauben wollen, dass die komplette Telekommunikationsüberwachung mehr schadet als nutzt. Es ginge ja nur um die Terrorabwehr – so langsam entwickelt sich die Terrorabwehr zum Totschlagargument, welches jeden Eingriff in die Freiheits- und Bürgerrechte rechtfertigt.
Dass es längst nicht mehr alleine um die Abwehr terroristischer Gefahren geht beweist ja schon die von CDU/CSU und SPD geplante Umsetzung der EU-Telekommunikationsüberwachungsverordnung in Deutschland:

Doch was Deutschland umgesetzt wird, geht über die Vorgaben hinaus. So sollen nicht nur bei erheblichen Straftaten die Daten den Sicherheitsbehörden zur Verfügung gestellt werden, vielmehr soll dies auch bei mittels Telekommunikation begangenen Straftaten jedweder Art der Fall sein. Diese kleine Formulierungsänderung weitet die Zugriffsmöglichkeiten auf die durch die VDS entstandenen Datenberge erheblich aus. So kämen sowohl Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede als auch (ironischerweise) die Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnis als Begründung für einen Zugriff auf die entstandenen Daten in Frage, genauso wie alle anderen (z.B.)im StGB aufgeführten Straftaten. Gleiches gilt natürlich für die auf Straftaten im Bereich Cybercrime.

Wohin das führt zeigt ein kleines Denkmodell:

Es ist Dienstag und Hans W. schreibt in seinem Blog (welches nicht auf der eigenen Homepage liegt) eine harsche Kritik am Arbeitgeberverhalten der Firma X. Der Firmeninhaber liest dieses Blog und schreibt den Blogbetreiber an, welcher ihm die IP-Adresse des Hans W. gibt. Daraufhin kontaktiert der Firmeninhaber den Provider und lässt sich seinen Verdacht bestätigen: Hans W. ist der Kritiker. Gegenüber dem Provider hat er mitgeteilt, dass der beschriebene Sachverhalt eine üble Nachrede im Sinne des §187 Strafgesetzbuch darstelle und er beabsichtige, den Autor anzuzeigen. Hans W. erfährt von der Weitergabe nichts, jedoch erhält er innerhalb kurzer Zeit die Kündigung.

Bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht sich dem Ende der Unschuldsvermutung und dem Generalverdacht unter den alle Bürger gestellte werden sollen in den Weg stellen wird. Und als kleiner Hinweis für die nächsten Wahlen: FDP, Grüne und Linkspartei haben im Rechtsausschuss gegen diese Umsetzung gestimmt.

Apropos Terroristen…

Ja, so ist das in Bayern – wer gerne die deutsche Staatsbürgerschaft hätte und Mitglied einer Terrororganisation ist, der kann das mit dem deutschen Pass vergessen. Ist ja auch nicht verkehrt. Aber wer Mitglied oder Unterstützer einer legalen Partei ist, der hat sicher nichts zu befürchten… außer in Bayern. Mitglieder oder Unterstützer der Linkspartei.PDS dürfen in Bayern nicht mit der Einbürgerung rechnen. Aber auch, wer schon deutscher Staatsbürger ist muss mit Problemen rechnen – zumindest wenn er eine Anstellung im öffentlichen Dienst oder gar eine Beamtenlaufbahn anstrebt:

Für Deutsche wie Nichtdeutsche gilt: Auch eine Anstellung im öffentlichen Dienst kann in Bayern an der Unterstützung der Linkspartei.PDS scheitern. So werden Bewerber in einem »Fragebogen zur Überprüfung der Verfassungstreue« nicht nur gefragt, ob sie der Al-Qaida oder der palästinensischen Hamas angehören. Auch die Mitgliedschaft in der Linkspartei, der VVN-BdA oder eine frühere Zugehörigkeit zu DDR-Massenorganisationen wie dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund oder der Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter kann gegebenenfalls zur Verweigerung des Beamtenstatus führen.

Auf in den Überwachungsstaat…

Ihr habt es hoffentlich noch nicht vergessen: Alle Europäer sind Terrorverdächtige. Jawohl, und deswegen müssen unsere Aktivitäten im Internet und überhaupt alle Kommunikationsaktivitäten aufgezeichnet und überwacht werden.
Vor gar nicht so langer Zeit hatte der deutsche Bundestag so ein Vorhaben noch abgelehnt, inzwischen sieht die Sache aber ein wenig anders aus und Nico fasst korrekt zusammen:

1. Augenmaß wird neu definiert.
2. Von der Unschuldsvermutung wird abgerückt.
3. SAN/NAS-Hersteller werden sich freuen.
4. “internationaler Terrorismus” wird auch in Deutschland weiter als Argument zur Beschneidung der Grundrechte angeführt.
5. die Forderung von Generalbundesanwalt Nehm nach der Nutzung von Maut-Daten für die Fahndung entspricht der generellen politischen Denke und wird in Kürze nicht mehr als “völlig abstrus”, sondern als “ach warum eigentlich nicht, das Zeugs hat eh so viel gekostet” bewertet.
6. die Damen und Herren Rechtspolitiker verbindet die gefährliche Mischung von Ahnungslosigkeit und Ignoranz.

Woher er diese Erkenntnis hat? Aus diesem PDF mit dem tollen Titel “Speicherung mit Augenmaß – Effektive Strafverfolgung und Grundrechtswahrung”. Dabei handelt es sich um einen Antrag der Abgeordneten Dr. Jürgen Gehb, Dr. Günter Krings, Günter Baumann, Clemens Binninger, Wolfgang Bosbach, Helmut Brandt, Norbert Geis, Ralf Göbel, Ute Granold, Reinhard Grindel, Michael Grosse-Brömer, Hans-Werner Kammer, Alois Karl, Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen), Kristina Köhler (Wiesbaden), Hartmut Koschyk, Dr. Martina Krogmann, Stephan Mayer (Altötting), Friedrich Merz, Beatrix Philipp, Daniela Raab, Klaus Riegert, Dr. Norbert Röttgen, Andreas Schmidt (Mühlheim), Dr. Hans-Peter Uhl, Andrea Astrid Voßhoff, Marco Wanderwitz, Ingo Wellenreuther, Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Joachim Stünker, Dr. Peter Danckert, Klaus Uwe Benneter, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Martin Dörmann, Dr. Carl-Christian Dressel, Fritz Rudolf Körper, Volker Kröning, Ute Kumpf, Christine Lambrecht, Dirk Manzewski, Dr. Matthias Miersch, Marianne Schieder, Olaf Scholz, Christoph Strässer, Jörg Tauss, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD.

Nur damit später keiner sagen kann, er hätte von nix gewusst. Wird also Zeit für alle, die es bisher noch nicht getan haben, sich mit Anonymizern für das Surfen und eMail-Verschlüsselung auseinander zu setzen – und das Handy muss auch nicht 24h am Tag an sein, wirklich nicht…

Beruhigt abfliegen

Jetzt kann man wieder beruhigt in den Flieger steigen: das Bundesverfassungsgericht hat das Luftsicherheitsgesetz abgeschossen. Natürlich wird sofort von einigen Politikern überlegt, ob man nicht das Grundgesetz ändern könnte um den Abschuss von entführten Passagiermaschinen doch noch zu ermöglichen.
Da wird mir schlecht. Immerhin ist so ein Abschuss laut Bundesverfassungsgericht unzulässig, weil er gegen das Recht auf Leben und die Menschenwürde verstossen würde. Sind solche Politiker eigentlich noch ganz sauber, die ernsthaft darüber nachdenken an solchen Grundlagen unserer Zivilisation rum zu pfuschen? Aber selbst wenn es nicht so weit gehen soll: zuerst einmal soll ja eine Grundgesetzänderung her, damit man die Bundeswehr auch im Inneren einsetzen kann – natürlich nur wegen der Terrorabwehr, klar. Aber wer legt fest, was alles der Terrorabwehr dient? Wie schwammig dieser Begriff ist sehen wir ja in den USA… Verdächtig sind wir ja sowieso schon alle