Wir sind alle Terroristen, Kinderpornografen, Mörder, Raubkopierer, …

Diese Überschrift habe ich schon letztes Jahr verwendet. Geändert hat sich seitdem scheinbar nichts, im Gegenteil, inzwischen ist es quer durch alle Parteien wohl normal geworden, die Bürger (auch Wahlvieh genannt) unter Generalverdacht zu stellen. Andres lässt es sich nicht erklären, dass die tatsächlich auch noch die Kundendaten der Provider wollen. Sondern mal vorab, vorbeugend. Klar, könnte ja jeder demnächst im Netz kriminell werden und wenn man dann schon mal alle Daten hat… kopfschüttel
Und da regt sich noch jemand über die stümperhaften Überwachungsversuche der Stasi auf? Hallo?
Nico glaubt zwar, dass das Thema keine Sau interessiert – aber ganz stimmt es dann nicht. Es interessiert durchaus einige Leute. Nur leider noch nicht genug Menschen… Viel zu viele denken eben, dass wäre für sie uninteressant, weil sie doch “nichts zu verbergen hätten”, dabei sollte jeder was zu verbergen haben, wirklich.

Sie schreiben dir

Sie schreiben dirWer? Die Bundestagsabgeordneten? Manch einer hat da keine so tollen Erfahrungen gemacht. Aber es gibt Menschen, die das ändern wollen und dafür die Aktion “Sie schreiben dir” gestartet.
Viel haben sich die Macher hier vorgenommen:

Mit Hilfe des Internet kann der politische Diskurs zwischen Wählern und Gewählten künftig auch abseits des Wahlkampfes geführt werden. sie-schreiben-dir.de richtet sich dabei in erster Linie an Wähler, die über die Ideen und Aktivitäten ihrer Wahlkreis-Abgeordneten regelmäßig informiert werden wollen. Für die Abgeordneten bietet sich die Gelegenheit, einen direkten Kontakt zu politisch Interessierten Menschen in ihrem Wahlkreis aufzubauen und mit ihnen politische Themen in einer sachlichen Form zu diskutieren.

Ich persönlich glaube ja nicht, dass ich dadurch das Kommunikationsverhalten unserer Abgeordneten dadurch gross verändern wird – aber vielleicht täusch eich mich ja…
(via Spreeblick)

Verstösst die Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundgesetz?

Das Bundesverfassungsgericht hat klar gestellt, unter welchen Bedingungen auf eMails und Hadydaten zugegriffen werden darf.

Denn auch, wenn Handy- und E-Maildaten nun weniger stark als unter dem Fernmeldegesetz geschützt sind, genießen sie doch prinzipiell einen gesetzlich garantierten Schutz. Beschlagnahmt werden dürfen sie nur bei Vorliegen eines Verdachtes auf eine Straftat. Das aber steht im offenen Gegensatz zur EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die von Telekommunikationsunternehmen eine präventive, grundsätzliche Speicherung und Archivierung solcher Daten ohne Vorliegen eines Anfangsverdachtes verlangt.

Was nun? Was wenn die EU-Richtlinie tatsächlich gegen das Grundgesetz verstösst? Spannende Frage, denn wenn die Richtlinie nicht umgesetzt wird gibt es Druck von der EU, um sie umzusetzen müsste dann aber evtl. das Grundgesetz geändert werden – aber dafür braucht es entsprechende Mehrheiten im Bundestag und im Bundesrat…

Mit dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts dürfte nun die Frage in die Diskussion kommen, ob die Grundbedingung einer verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telekommunikations- und Internetdaten überhaupt mit der deutschen Verfassung in Einklang zu bringen ist.

Na Zeit wird es (und ich persönlich habe die Frage ja schon früher gestellt…).

Update: da ist dann noch ein lesenswertes Interview bei telepolis.

Auf in den Überwachungsstaat…

Ihr habt es hoffentlich noch nicht vergessen: Alle Europäer sind Terrorverdächtige. Jawohl, und deswegen müssen unsere Aktivitäten im Internet und überhaupt alle Kommunikationsaktivitäten aufgezeichnet und überwacht werden.
Vor gar nicht so langer Zeit hatte der deutsche Bundestag so ein Vorhaben noch abgelehnt, inzwischen sieht die Sache aber ein wenig anders aus und Nico fasst korrekt zusammen:

1. Augenmaß wird neu definiert.
2. Von der Unschuldsvermutung wird abgerückt.
3. SAN/NAS-Hersteller werden sich freuen.
4. “internationaler Terrorismus” wird auch in Deutschland weiter als Argument zur Beschneidung der Grundrechte angeführt.
5. die Forderung von Generalbundesanwalt Nehm nach der Nutzung von Maut-Daten für die Fahndung entspricht der generellen politischen Denke und wird in Kürze nicht mehr als “völlig abstrus”, sondern als “ach warum eigentlich nicht, das Zeugs hat eh so viel gekostet” bewertet.
6. die Damen und Herren Rechtspolitiker verbindet die gefährliche Mischung von Ahnungslosigkeit und Ignoranz.

Woher er diese Erkenntnis hat? Aus diesem PDF mit dem tollen Titel “Speicherung mit Augenmaß – Effektive Strafverfolgung und Grundrechtswahrung”. Dabei handelt es sich um einen Antrag der Abgeordneten Dr. Jürgen Gehb, Dr. Günter Krings, Günter Baumann, Clemens Binninger, Wolfgang Bosbach, Helmut Brandt, Norbert Geis, Ralf Göbel, Ute Granold, Reinhard Grindel, Michael Grosse-Brömer, Hans-Werner Kammer, Alois Karl, Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen), Kristina Köhler (Wiesbaden), Hartmut Koschyk, Dr. Martina Krogmann, Stephan Mayer (Altötting), Friedrich Merz, Beatrix Philipp, Daniela Raab, Klaus Riegert, Dr. Norbert Röttgen, Andreas Schmidt (Mühlheim), Dr. Hans-Peter Uhl, Andrea Astrid Voßhoff, Marco Wanderwitz, Ingo Wellenreuther, Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Joachim Stünker, Dr. Peter Danckert, Klaus Uwe Benneter, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Martin Dörmann, Dr. Carl-Christian Dressel, Fritz Rudolf Körper, Volker Kröning, Ute Kumpf, Christine Lambrecht, Dirk Manzewski, Dr. Matthias Miersch, Marianne Schieder, Olaf Scholz, Christoph Strässer, Jörg Tauss, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD.

Nur damit später keiner sagen kann, er hätte von nix gewusst. Wird also Zeit für alle, die es bisher noch nicht getan haben, sich mit Anonymizern für das Surfen und eMail-Verschlüsselung auseinander zu setzen – und das Handy muss auch nicht 24h am Tag an sein, wirklich nicht…