Manche glauben es ja immer noch nicht…

Es gibt immer noch viele Menschen, die nicht glauben wollen, dass die komplette Telekommunikationsüberwachung mehr schadet als nutzt. Es ginge ja nur um die Terrorabwehr – so langsam entwickelt sich die Terrorabwehr zum Totschlagargument, welches jeden Eingriff in die Freiheits- und Bürgerrechte rechtfertigt.
Dass es längst nicht mehr alleine um die Abwehr terroristischer Gefahren geht beweist ja schon die von CDU/CSU und SPD geplante Umsetzung der EU-Telekommunikationsüberwachungsverordnung in Deutschland:

Doch was Deutschland umgesetzt wird, geht über die Vorgaben hinaus. So sollen nicht nur bei erheblichen Straftaten die Daten den Sicherheitsbehörden zur Verfügung gestellt werden, vielmehr soll dies auch bei mittels Telekommunikation begangenen Straftaten jedweder Art der Fall sein. Diese kleine Formulierungsänderung weitet die Zugriffsmöglichkeiten auf die durch die VDS entstandenen Datenberge erheblich aus. So kämen sowohl Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede als auch (ironischerweise) die Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnis als Begründung für einen Zugriff auf die entstandenen Daten in Frage, genauso wie alle anderen (z.B.)im StGB aufgeführten Straftaten. Gleiches gilt natürlich für die auf Straftaten im Bereich Cybercrime.

Wohin das führt zeigt ein kleines Denkmodell:

Es ist Dienstag und Hans W. schreibt in seinem Blog (welches nicht auf der eigenen Homepage liegt) eine harsche Kritik am Arbeitgeberverhalten der Firma X. Der Firmeninhaber liest dieses Blog und schreibt den Blogbetreiber an, welcher ihm die IP-Adresse des Hans W. gibt. Daraufhin kontaktiert der Firmeninhaber den Provider und lässt sich seinen Verdacht bestätigen: Hans W. ist der Kritiker. Gegenüber dem Provider hat er mitgeteilt, dass der beschriebene Sachverhalt eine üble Nachrede im Sinne des §187 Strafgesetzbuch darstelle und er beabsichtige, den Autor anzuzeigen. Hans W. erfährt von der Weitergabe nichts, jedoch erhält er innerhalb kurzer Zeit die Kündigung.

Bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht sich dem Ende der Unschuldsvermutung und dem Generalverdacht unter den alle Bürger gestellte werden sollen in den Weg stellen wird. Und als kleiner Hinweis für die nächsten Wahlen: FDP, Grüne und Linkspartei haben im Rechtsausschuss gegen diese Umsetzung gestimmt.

Autor: Carsten Dobschat

Geboren 1974, links-liberal, früher Mitglied der SPD und Jusos, dann lange parteilos, später Piratenpartei, wieder parteilos und seit November 2016 wieder SPD-Mitglied - wenn auch mit Bauchschmerzen, aber man muss ja schließlich was tun gegen den Rechtsruck.

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