Verstösst die Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundgesetz?

Das Bundesverfassungsgericht hat klar gestellt, unter welchen Bedingungen auf eMails und Hadydaten zugegriffen werden darf.

Denn auch, wenn Handy- und E-Maildaten nun weniger stark als unter dem Fernmeldegesetz geschützt sind, genießen sie doch prinzipiell einen gesetzlich garantierten Schutz. Beschlagnahmt werden dürfen sie nur bei Vorliegen eines Verdachtes auf eine Straftat. Das aber steht im offenen Gegensatz zur EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die von Telekommunikationsunternehmen eine präventive, grundsätzliche Speicherung und Archivierung solcher Daten ohne Vorliegen eines Anfangsverdachtes verlangt.

Was nun? Was wenn die EU-Richtlinie tatsächlich gegen das Grundgesetz verstösst? Spannende Frage, denn wenn die Richtlinie nicht umgesetzt wird gibt es Druck von der EU, um sie umzusetzen müsste dann aber evtl. das Grundgesetz geändert werden – aber dafür braucht es entsprechende Mehrheiten im Bundestag und im Bundesrat…

Mit dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts dürfte nun die Frage in die Diskussion kommen, ob die Grundbedingung einer verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telekommunikations- und Internetdaten überhaupt mit der deutschen Verfassung in Einklang zu bringen ist.

Na Zeit wird es (und ich persönlich habe die Frage ja schon früher gestellt…).

Update: da ist dann noch ein lesenswertes Interview bei telepolis.

Abgeordnete und ihre Nebeneinkünfte

Soso, weil “sich in Zukunft nur noch wenige Selbständige um ein Mandat im Bundestag bewerben würden, wenn ihnen die Berufsausübung erschwert werde” klagen einige Abgeordnete gegen die neuen Offenlegungspflicht für Abgeordnete des Bundestags. Worum es geht?

Seit Januar gilt im Bundestag ein neuer Verhaltenskodex für die Abgeordneten. Bis spätestens Ende März müssen sie ihre Nebenjobs veröffentlichen und angeben, ob sie im Monat zwischen 1000 bis 3500 Euro, bis zu 7000 Euro oder aber über 7000 Euro verdienen. Für Freiberufler gelten Ausnahmen. Anwälte sollen allerdings ihre Mandate benennen. Besonders um diesen Punkt geht es den Anwälten unter den Klägern.

Spannend. Jeder Angestellte, der eine Nebentätigkeit ausüben will muss das vorher mit seinem Chef klären. Vor allem geht es ja darum, dass man als Angestellter nicht noch nebenher für die Konkurrenz arbeitet. Wäre ja auch nicht so toll. Wer ist nun der Chef eines Bundestagsabgeordneten? Am ehesten wohl wir, das Wahl- und Zahlvolk. Wir wählen die Abgeordneten und mit unseren Steuergeldern bezahlen sich die Abgeordneten. Ist es da nicht selbstverständlich, dass wir – das Volk – sicher sein will, dass die Abgeordneten auch wirklich für uns alle – das Volk – und nicht eigentlich für die “Konkurrenz”, z.B. einen Lobbyverband arbeitet? Natürlich sind Abgeordnete nur ihrem Gewissen verpflichtet, aber wer weiss, ob es nicht Abgeordnete gibt, deren Gewissen… nun… gewissen Beeinflussungen unterliegt? Möglich wäre es doch, oder nicht? Im übrigen frage ich mich sowieso, woher ein Abgeordneter noch die Zeit für einen Nebenjob nehmen soll… sollte er sich nicht 100% auf die Aufgabe konzentrieren für die er gewählt wurde? Ich würde mich dabei auf jeden Fall wohler fühlen…

Manche glauben es ja immer noch nicht…

Es gibt immer noch viele Menschen, die nicht glauben wollen, dass die komplette Telekommunikationsüberwachung mehr schadet als nutzt. Es ginge ja nur um die Terrorabwehr – so langsam entwickelt sich die Terrorabwehr zum Totschlagargument, welches jeden Eingriff in die Freiheits- und Bürgerrechte rechtfertigt.
Dass es längst nicht mehr alleine um die Abwehr terroristischer Gefahren geht beweist ja schon die von CDU/CSU und SPD geplante Umsetzung der EU-Telekommunikationsüberwachungsverordnung in Deutschland:

Doch was Deutschland umgesetzt wird, geht über die Vorgaben hinaus. So sollen nicht nur bei erheblichen Straftaten die Daten den Sicherheitsbehörden zur Verfügung gestellt werden, vielmehr soll dies auch bei mittels Telekommunikation begangenen Straftaten jedweder Art der Fall sein. Diese kleine Formulierungsänderung weitet die Zugriffsmöglichkeiten auf die durch die VDS entstandenen Datenberge erheblich aus. So kämen sowohl Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede als auch (ironischerweise) die Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnis als Begründung für einen Zugriff auf die entstandenen Daten in Frage, genauso wie alle anderen (z.B.)im StGB aufgeführten Straftaten. Gleiches gilt natürlich für die auf Straftaten im Bereich Cybercrime.

Wohin das führt zeigt ein kleines Denkmodell:

Es ist Dienstag und Hans W. schreibt in seinem Blog (welches nicht auf der eigenen Homepage liegt) eine harsche Kritik am Arbeitgeberverhalten der Firma X. Der Firmeninhaber liest dieses Blog und schreibt den Blogbetreiber an, welcher ihm die IP-Adresse des Hans W. gibt. Daraufhin kontaktiert der Firmeninhaber den Provider und lässt sich seinen Verdacht bestätigen: Hans W. ist der Kritiker. Gegenüber dem Provider hat er mitgeteilt, dass der beschriebene Sachverhalt eine üble Nachrede im Sinne des §187 Strafgesetzbuch darstelle und er beabsichtige, den Autor anzuzeigen. Hans W. erfährt von der Weitergabe nichts, jedoch erhält er innerhalb kurzer Zeit die Kündigung.

Bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht sich dem Ende der Unschuldsvermutung und dem Generalverdacht unter den alle Bürger gestellte werden sollen in den Weg stellen wird. Und als kleiner Hinweis für die nächsten Wahlen: FDP, Grüne und Linkspartei haben im Rechtsausschuss gegen diese Umsetzung gestimmt.

Beruhigt abfliegen

Jetzt kann man wieder beruhigt in den Flieger steigen: das Bundesverfassungsgericht hat das Luftsicherheitsgesetz abgeschossen. Natürlich wird sofort von einigen Politikern überlegt, ob man nicht das Grundgesetz ändern könnte um den Abschuss von entführten Passagiermaschinen doch noch zu ermöglichen.
Da wird mir schlecht. Immerhin ist so ein Abschuss laut Bundesverfassungsgericht unzulässig, weil er gegen das Recht auf Leben und die Menschenwürde verstossen würde. Sind solche Politiker eigentlich noch ganz sauber, die ernsthaft darüber nachdenken an solchen Grundlagen unserer Zivilisation rum zu pfuschen? Aber selbst wenn es nicht so weit gehen soll: zuerst einmal soll ja eine Grundgesetzänderung her, damit man die Bundeswehr auch im Inneren einsetzen kann – natürlich nur wegen der Terrorabwehr, klar. Aber wer legt fest, was alles der Terrorabwehr dient? Wie schwammig dieser Begriff ist sehen wir ja in den USA… Verdächtig sind wir ja sowieso schon alle