Interpretationsspielräume

Mitte Mai hat der Bundesrat in einer Stellungnahme den Entwurf der Bundesregierung kritisiert, jetzt schon liegt die Antwort darauf der Bundesregierung vor. Um es kurz zu machen: auch von der Kritik des Bundesrats lässt sich die Regierung nicht von ihren katastrophalen Plänen der Novelle abbringen. Und der Bundesrat bekommt – das tröstet ein wenig – genau so schwammige Antworten wie das Walhvieh, zum Beispiel:

“Die Bundesregierung geht, wie in der Begründung des Gesetzentwurfs dargestellt, im Übrigen davon aus, dass der Vorrang des Angebots der Verlage nur dann eingreift, wenn dieses Angebot auch zu angemessenen Konditionen erfolgt”. Es werde daher im eigenen Interesse der Verlage liegen, ihre Konditionen “angemessen” auszugestalten.

Und was ist angemessen? Mal schauen, was da irgendwann die Gerichte entscheiden… Wie auch bei der Frage, was nun eine “Umgehung eines Kopierschutzes” ist. Nur nix festlegen, sondern so weich wie es nur geht…
Okay, es ist klar, dass Gesetze eine gewisse Unschärfe haben müssen, sonst wären sie noch länger und unverständlicher – aber man kann es auch übertreiben! Man könnte aber auch auf den Gedanken kommen, es handele sich einfach um Inkompetenz. Ist ja nur so ein Gedanke, immerhin hat es das Bundesjustizministerium nicht geschafft eine Musterwiderrufsbelehrung zu bauen, die auch den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften genügt? Hallo? Haben die keine Juristen im BMJ oder haben die die Gesetze einfach nur anders interpretiert als die Richter?
Aber beim Urheberrecht schafft man wieder riesige Interpretationsspielräume – ausbaden müssen es ja andere. Und damit es nicht so auffällt macht man es schrittweise: zuerst verbietet man das Umgehen eines Kopierschutzes, toleriert es aber in gewissen Grenzen (Privatkopie) – damit kann man leben, schließlich ist es in so einem Fall egal, ob eine analoge Kopie nun ein “Umgehen” im Sinne des Gesetzes wäre oder nicht, so lange es nur für eine Privatkopie geschieht ist es irrelevant… In der zweiten Runde wird dann aber die Ausnahme raus geschmissen. Man darf nicht mal mehr zum privaten Gebrauch einen Kopierschutz umgehen. Und wenn man mal nachfragt, was das soll heisst es aus dem Ministerium: Hey, was wollt Ihr denn? Das Umgehen war doch schon vorher verboten, daran ändert sich doch nix…

Aber dann wundern, wenn man sich als Wähler verarscht vorkommt… für wie blöd halten die uns eigentlich?

Wünsche der Musikwirtschaft

Das wirklich schlimme an den Wünschen der IFPI für die nächste Reform des Urheberrechts ist nicht, dass sie diese haben – viel schlimmer ist, dass denen diese Wünsche wohl zum größten Teil auch noch erfüllt werden…
Und was sind das für Wünsche?

  • das Sendeprivileg, also die Möglichkeit Musik ohne individuelle Erlaubnis pro Song zu senden, soll auf normale Radiosender beschränkt werden – reine Internet-Radios dürften damit endgültig erledigt sein
  • die Zeiten des Aufnehmens im Radio (oder gar Internet-Radio) sollen auch vorbei sein und entsprechende Spezialsoftware gleich verboten werden: “Das Mitschneiden aus Radio- und Internetprogrammen solle auf zeitversetztes Hören begrenzt und “intelligente” Aufnahmesoftware verboten werden.”
  • die Bagatellklausel, also eine Untergrenze unterhalb der Urheberrechtsverletzungen (“Raubkopien”) im privaten Umfeld nicht verfolgt und bestraft werden sollen will die IFPI natürlich auch nicht haben
  • und einen Auskunftsanspruch gegenüber den Internetprovidern möchte die IFPI auch gleich noch haben, es wäre zu teuer immer über den Weg der Strafanzeige zu gehen, um zu erfahren, wen man mit Schadensersatzklagen in die Privatinsolvenz treiben auf Schadensersatz verklagen muss – die Höhe der Schadensersatzforderungen muss nach Meinung der IFPI natürlich auch nach oben erweitert werden. Es wäre ja auch zu schade, wenn die ganzen in Zukunft auf Vorrat gespeicherten Daten nicht gewinnbringend genutzt würden

Und was lernen wir daraus? Liebe Kinder, schickt Eure Wunschzettel in Zukunft an das Bundesjustizministerium statt an das Christkind – wenn das bei der IFPI so gut klappt, warum nicht auch bei Euch?

Zensur, Presse- und Meinungsfreiheit

Wenn im Zusammenhang mit dem Streit um die Mohammed-Karikaturen noch einmal jemand von einem Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit spricht möge er bitte erst mal diesen Artikel bei Telepolis lesen.

Die Zensur durch die Religion vom “Geistigen Eigentum” ist weniger sichtbar, aber umfassender als die Zensur durch traditionelle Religionen

Das Feuilleton setzte im Karikaturenstreit den “Westen” mit Presse- und Meinungsfreiheit gleich, die es durch den Islam bedroht sah. Dabei blieb auffällig ausgeblendet, dass es auch in dem was Huntington die westliche Zivilisation nennt eine weniger sichtbare aber weitaus umfassendere systemeigene Zensur gibt.