Gesetze brechen statt ändern

Es lohnt sich mal beim Spiegel vorbei zu lesen, aus Anlass des Prozesses gegen “The Pirate Bay” macht sich Konrad Lischka einige Gedanken über Urheberrechte und die “Datenpiraten”. Das polemische Fazit:

Polemisch formuliert: Es gibt keine Konsumenten-Lobby, weil die meisten Konsumenten lieber problemlos Raubkopien aus dem Web saugen und einfach jene Gesetze zu ignorieren, die sie stören, als für eine Reform zu kämpfen.

Da läuft doch etwas gewaltig schief

Vor vielen Jahren wurde mir in der Schule immer wieder beigebracht, dass wir ja in einer Demokratie und einem Rechtsstaat leben würden. Mal eine ganz dumme Frage: wann wurde das offiziell geändert? Oder hat man nur vergessen uns davon in Kenntnis zu setzen? Oder wie will man einen solchen Fall erklären? (Ja, ich habe es diesmal wieder nicht geschafft die c’t gleich zu lesen)
Es fängt doch schon bei der Frage an, wie es miteinander vereinbar sein soll, dass ausgerechnet die GVU in dem Fall den Sachverständigen spielen soll. Denen ein gewisses Eigeninteresse in dem Fall zu unterstellen ist doch nicht komplett aus der Luft gegriffen, oder? Da muss eine Mutter zwei Wochen lang in Untersuchungshaft und alles nur, weil die Staatsanwaltschaft alles ignoriert, was nicht zu den Vorwürfen der GVU passt?
Ach so, erinnert sich noch jemand daran, dass die c’t vor einiger Zeit aufdeckte, dass die GVU selber Raubkopierer sponsorte? Was ist daraus eigentlich geworden? Nicht viel:

Dabei stehen die Privatermittler selbst nicht gerade mit weißer Weste da: c’t hat im Februar dieses Jahres belegt, dass die GVU Raubkopierer sponserte, um an Informationen zu gelangen [1, 2]. Sie steckte viel Geld in den Aufbau und Betrieb zentraler Release-Server der Szene. Unter anderem deshalb ließ die Staatsanwaltschaft Ellwangen zu Jahresbeginn die GVU-Geschäftsräume in Hamburg durchsuchen und entsprechende Belege beschlagnahmen.

Doch der Vorstoß verläuft im Sande: Mangels örtlicher Zuständigkeit leiteten die Ellwanger Staatsanwälte ihre Akten zunächst nach Hamburg, schließlich nach Frankfurt weiter. Weil dort keine Strafanzeigen von Rechteinhabern der auf den GVU-Servern getauschten Raubkopien eingegangen seien, habe man das Verfahren eingestellt, teilte die Frankfurter Pressestaatsanwältin Doris Möller-Scheu auf Nachfrage von c’t mit. Bei Urheberrechtsverletzungen handle es sich nun einmal um Antragsdelikte.

Die Strafverfolgung hätte höchstens erfolgen können, wenn ein besonderes öffentliches Interesse daran bestünde, erklärte Möller-Scheu. „Dies wurde im vorliegenden Fall verneint, weil die Verfahrensweise ja letztlich der Erfüllung des Schutzzwecks des Urheberrechts diente.“ Der Zweck heiligt also die Mittel. Ihre Würzburger Kollegen dürften ihr zustimmen.

“Der Bevölkerung” …aus der Tasche gezogen?

Im Berliner Reichstagsgebäude gibt es ein Kunstwerk namens “Der Bevölkerung“. Jetzt könnte man ganz naiv annehmen, dass es ja sicher kein Problem sei, Fotos von diesem Kunstwerk zu machen und im privaten Weblog zu veröffentlichen – warum auch nicht? Wurde das doch schließlich mit Steuergeldern – also von uns allen – finanziert und steht auch noch in “unserem” Reichstag… was sollte also dagegen sprechen?
Also erstmal die VG Bild-Kunst… und der Künstler. Zumindest wollten die VG Bild-Kunst von Petra Tursky-Hartmann Geld für die Veröffentlichung von drei Fotos, die sie selbst von diesem Kunstwerk gemacht hat. Das wollte sie sogar zahlen – nur hat der Künstler die Genehmigung zur Veröffentlichung verweigert.
Wir fassen also zusammen: nur weil ein Kunstwerk in einem öffentlichen Gebäude steht und durch Steuermittel finanziert wurde und der “Bevölkerung” gewidmet ist heisst das noch lange nicht, dass die “Bevölkerung” einfach so Fotos davon machen und im privaten Weblog veröffentlichen darf.
Jetzt stellt Petra Tursky-Hartmann einige Fragen an das Präsidium des Deutschen Bundestags:

  1. Wie viele Bundestagsabgeordnete haben bislang Fotos von „Der Bevölkerung“ auf ihren Homepages veröffentlicht und für die Veröffentlichung entsprechender Fotos Honorar an die VG Bild-Kunst gezahlt?
  2. Wie oft wurde vom Künstler Hans Haacke bereits ein Veröffentlichungsverbot für Fotos von „Der Bevölkerung“ ausgesprochen?
  3. Wie hoch ist die Summe, die für das Kunstwerk „Der Bevölkerung“ aus Steuermitteln aufgewendet wurden?
  4. Ist dem Bundestagspräsidium bekannt, dass die „Bevölkerung“ von einer Verwertungsgesellschaft vermarktet wird?
  5. Ist der Deutsche Bundestag ein öffentlicher Raum oder eher eine Art Museum, wo die Schrankenregelung des Urheberrechts (§ 59) gilt?

Jetzt wünscht sich Herr Dr. Norbert Lammert (heute Bundestagspräsident) sicher, er hätte mir seinem Widerstand gegen das Kunstwerk damals Erfolg gehabt – dann müsste er sich jetzt nicht mit diesen Fragen beschäftigen 😉
Aber so ist das mit dem Urheberrecht… da gibt es jetzt vielleicht ein paar Abgeordnete, die sich jetzt mal überlegen, ob das wirklich alles so gut ist, was da an Entwürfen zum Abnicken aus dem Bundesjustizministerium kommt.
Aber so krank ist das: nur weil ein Kunstwerk im Namen und auf Rechnung der Bevölkerung angeschafft wurde heisst das noch lange nicht, dass diese Bevölkerung von diesem Kunstwerk Fotos machen oder gar veröffentlichen darf… Sich das Geld aus der Tasche ziehen lassen, Maul halten, alle paar Jahre an Kreuzchenspielen teilnehmen und ansonsten am besten passiv sein, so stellen sich nicht nur viele Politiker die ideale Bevölkerung vor…

Mehr dazu bei netzpolitik.org und bei Heise.

Interpretationsspielräume

Mitte Mai hat der Bundesrat in einer Stellungnahme den Entwurf der Bundesregierung kritisiert, jetzt schon liegt die Antwort darauf der Bundesregierung vor. Um es kurz zu machen: auch von der Kritik des Bundesrats lässt sich die Regierung nicht von ihren katastrophalen Plänen der Novelle abbringen. Und der Bundesrat bekommt – das tröstet ein wenig – genau so schwammige Antworten wie das Walhvieh, zum Beispiel:

“Die Bundesregierung geht, wie in der Begründung des Gesetzentwurfs dargestellt, im Übrigen davon aus, dass der Vorrang des Angebots der Verlage nur dann eingreift, wenn dieses Angebot auch zu angemessenen Konditionen erfolgt”. Es werde daher im eigenen Interesse der Verlage liegen, ihre Konditionen “angemessen” auszugestalten.

Und was ist angemessen? Mal schauen, was da irgendwann die Gerichte entscheiden… Wie auch bei der Frage, was nun eine “Umgehung eines Kopierschutzes” ist. Nur nix festlegen, sondern so weich wie es nur geht…
Okay, es ist klar, dass Gesetze eine gewisse Unschärfe haben müssen, sonst wären sie noch länger und unverständlicher – aber man kann es auch übertreiben! Man könnte aber auch auf den Gedanken kommen, es handele sich einfach um Inkompetenz. Ist ja nur so ein Gedanke, immerhin hat es das Bundesjustizministerium nicht geschafft eine Musterwiderrufsbelehrung zu bauen, die auch den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften genügt? Hallo? Haben die keine Juristen im BMJ oder haben die die Gesetze einfach nur anders interpretiert als die Richter?
Aber beim Urheberrecht schafft man wieder riesige Interpretationsspielräume – ausbaden müssen es ja andere. Und damit es nicht so auffällt macht man es schrittweise: zuerst verbietet man das Umgehen eines Kopierschutzes, toleriert es aber in gewissen Grenzen (Privatkopie) – damit kann man leben, schließlich ist es in so einem Fall egal, ob eine analoge Kopie nun ein “Umgehen” im Sinne des Gesetzes wäre oder nicht, so lange es nur für eine Privatkopie geschieht ist es irrelevant… In der zweiten Runde wird dann aber die Ausnahme raus geschmissen. Man darf nicht mal mehr zum privaten Gebrauch einen Kopierschutz umgehen. Und wenn man mal nachfragt, was das soll heisst es aus dem Ministerium: Hey, was wollt Ihr denn? Das Umgehen war doch schon vorher verboten, daran ändert sich doch nix…

Aber dann wundern, wenn man sich als Wähler verarscht vorkommt… für wie blöd halten die uns eigentlich?

Ahnungslosigkeit im Amt

Warum eigentlich muss man als Minister keine Ahnung haben von den Themen, mit denen das eigene Ministerium beschäftigt ist? Zumindest muss man keine Ahnung von der Realität haben, wenn man es mal in einen der Berliner Elfenbeintürme eines der Ministerien geschafft hat. Das Leben normaler Menschen? Die Bevölkerung? Wähler? Ach was, die interessieren doch nur kurz vor den Wahlen.
Bestes Beispiel ist unsere Bundesjustizministerien Frau Zypries. Nicht nur verteidigt sie die Novelle des Urheberrechts (der “zweite Korb”) als fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Konsumenten, der Rechteinhaber und der Rechteverwerter (obwohl es offensichtlich alles andere als ein fairer Ausgleich ist), nein, sie schafft es noch eins drauf zu setzen.
Diesmal beim Thema Abmahnungen. Frau Zypries hat dazu der c’t ein kleines Interview gegeben und es mal wieder geschafft, sich als absolut ahnungslos, zumindest aber extrem weltfremd bei diesem Thema zu outen:

Privatpersonen werden mit Abmahnungen ohnehin meist nur überzogen, wenn sie im Internet rechtswidrige Inhalte anbieten. Der passive Internet-Nutzer dagegen ist kaum Ziel von Abmahnern.

Also mal ganz langsam zum Mitschreiben für Frau Zypries. Mal abgesehen davon, dass es heute doch gar nicht mehr nötig ist (wissentlich oder auch unwissentlich) illegale Inhalte bereit zu stellen um eine Abmahnung zu bekommen sollten Sie sich eines merken: es gibt keinen “passiven Internet-Nutzer”. Nein, den gibt es nicht.
Internet ist nicht Fernsehen! Klar, man kann im Web surfen und sich von Seite zu Seite klicken ohne aktiv zu werden, aber das ist nicht alles. Aktiv wird jeder Internet-Nutzer im Laufe seines Online-Lebens. Beispiele gefällig? Gerne: die aufgelöste CD-Sammlung bei eBay, das private Weblog, die Support-Anfrage im Forum…
Und überall da lauern die Gefahren! Jawohl! Glauben Sie nicht? Bitte hier, lesen Sie:

  • Bei der CD-Sammlung ist leider eine böse illegale Kopie dabei, der Verkäufer weiss das nicht (hatte er die CD doch damals bei einem Händler gekauft), der Anwalt der Plattenfirma, der eBay regelmässig nach illegalen Angeboten durchforstet sieht das aber sofort anhand des Fotos, das unser ahnungsloser Verkäufer zur Auktion dazu gepackt hat.
  • Im privaten Weblog wird über einen Musikdienst berichtet und dieser auch verlinkt, Monate später wird es verboten diesen Dienst zu verlinken und noch bevor unser Internet-User dazu kommt, sein Weblog zu überarbeiten ist auch schon die Abmahnung im Briefkasten. Dank Google war es ein leichtes noch am Tag der Urteilsverkündung eine umfangreiche Sammlung von Seiten anzulegen, die den Dienst verlinken und daher abgemahnt werden “müssen”.
  • Unser virtueller Internet-Nutzer hat ein Problem mit dem Gerät Kleistermeister 3000 der Firma Kleistermeister AG und fragt in einem privaten Forum nach Hilfe, da ihm der telefonische Support der Kleistermeister AG leider nicht helfen konnte. Die Rechtsabteilung der Kleistermeister AG sieht durch die Frage ihren guten Ruf gefährdet, schließlich sind alle Kleistermeister der 3000er Serie kinderleicht zu bedienen und der Support vorbildlich…

Nur einmal hat unser virtueller Internet-User etwas illegales angeboten, diese eine CD – aber es war für ihn nicht erkennbar, dass es sich bei der CD nicht um eine originale Veröffentlichung handelt – er hat sie ja regulär im Handel erworben. Der Link zum Musikdienst wurde erst nachträglich illegal und die komische Logik mancher Firma, wenn jemand Probleme mit deren Service oder den Produkten hat ist für niemanden mehr nachzuvollziehen.

Aber Sie sind weiterhin der Meinung, dass ja grundsätzlich alles okay so ist? Ein klein wenig Korrektur im Bereich der Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen und das war es? Ja? Na dann noch einen schönen Tag im Elfenbeinturm Ministerium… Und nicht irritieren lassen von ihren Wählern

Die Lizenz zum Geld drucken

So, mal einen Tag warten und ruhig nachdenken, dann sollte doch die Aufregung über das wohl kommende neue Urheberecht etwas abklingen? Nein. Je länger ich darüber nachdenke, desto mehr regt mich das auf…

Es geht ja nicht nur um den Wegfall der Bagatellklausel, um die Kriminalisierung von Menschen, die nichts weiter machen, als einen “Kopierschutz” zu umgehen (sei es durch “Knacken” oder durch den Download der entsprechenden Songs, die man schon auf einer Un-CD gekauft hat), um gekaufte (Entschuldigung, lizensierte) Musik auf dem Player Ihrer Wahl zu hören oder um einen Film, den man auf DVD besitzt auf seinem mobilen Video-Player schauen zu können. Nein, zusammen mit der Änderung, dass in Zukunft Verträge über zukünftige Nutzungsformen möglich sind haben die Verwerter solcher Rechte in Zukunft praktisch eine Lizenz zum Geld drucken.

Wie war es bisher? Verträge über unbekannte Nutzungsformen waren nicht möglich, was auch ein Grund dafür ist, dass es viele alte Sachen nicht in Download-Shops gibt. Es konnten einfach keine Verträge gemacht werden in der Art “Plattenfirma XY darf alle meine Songs auf allen heutigen und zukünftigen Vertriebswegen unter die Leute bringen”. Es musste also für den Download oder für Klingeltöne nachverhandelt werden und einige Musiker wollten das einfach nicht – ist ja auch ihr gutes Recht! Es gibt nicht wenige Musiker, für die es eine Horrovorstellung wäre, ihre Songs zu Klingeltönen verwurstet zu sehen oder ihre Alben in Einzeldownloads zerstückelt verkaufen zu lassen.

In Zukunft werden die Verträge der Plattenfirma mit Sicherheit eine Klausel für beliebige neue Vertriebswege und Nutzungsformen enthalten – und die Position der meisten Musiker bei solchen Vertragsverhandlungen ist nicht so gut, dass sie sich gegen solche Punkte wehren könnten.

Und was ist daran schlecht? Wäre das vorher schon so gewesen, dann gäbe es doch viel mehr Musik in den Download-Shops, oder nicht? Durchaus richtig, aber es gäbe auch viele Nachteile für die Konsumenten. Es mag heute noch unvorstellbar sein, dass wir noch eine Revolution erleben werden, wie sie das MP3-Format und Breitbandzugänge ausgelöst haben, aber sie wird kommen. Und wie sähe es dann aus?

Folgende Vorstellung: CDs werden also in Zukunft praktisch nur noch mit “Kopierschutz” verkauft, Download-Songs mit DRM, das ein Konvertieren unmöglich macht – zumindest auf legale Weise. Jetzt taucht ein neues Format auf, dass unglaublich kleine Dateigrößen erlaubt. Songs, die heute 3-4MB Größe haben, werden mit diesem Format auf 500KB zusammenschrumpfen – ohne Qualitätsverlust. Jetzt kaufen sich viele Leute neue Player, aber wie sieht es mit den Songs aus? Die CDs dürfen nicht mehr gerippt werden, man müsste ja schließlich einen “Kopierschutz” umgehen, die Songs aus Download-Shops dürfen nicht konvertiert werden – man müsste ja das DRM umgehen. Was also muss man machen? Neu kaufen…

Und dann wäre da noch das kommende Nachfolge-Format zur CD. Vorhandene CDs rippen und auf den neuen Medien neu brennen? Nein, geht ja nicht, man müsste ja den “Kopierschutz” umgehen. Also was steht an? Neu kaufen…

Die Musikindustrie hat sich bei der Einführung der CD dumm und dämlich verdient, weil viele Menschen sich ihre LP-Sammlungen noch mal auf CD gekauft haben. Dummerweise hat die Industrie dabei vergessen, dass die Musik nun digital vorliegt, sich also verlustfrei kopieren lässt. Und jetzt soll das Rad einfach zurück gedreht werden, bei der Einführung des nächsten Mediums (sei es physikalisch oder ein digitales Audioformat) sollen die Kunden wieder neu kaufen müssen. Verlustfrei umkopieren ins neuen Format? Nein, wenn das möglich wäre, dann müsste man ja nicht neu kaufen. Da es sich aber technisch nicht wirklich verhindern lässt geht man nun den Weg über die Politik. Denn das alles funktioniert nur, wenn das Urheberrecht nach den Vorstellungen dieser Industrie gestaltet wird. Man jammert lange rum, wie schrecklich doch alles sei mit den bösen Raubkopierern, unglaublich Umsatzverluste und die Lobbyisten machen den Rest. Und das mit Erfolg…

Man könnte natürlich anmerken, dass die Musikindustrie hier mit unfairen Zahlen hantiert. Es gab einen tierischen Boom mit der Einführung der CD – wie schon erwähnt haben viele noch mal gekauft, was sie schon auf LP hatten – dann der Fall der Mauer, Millionen Menschen mit einem riesigen Nachholbedarf in Sachen Musik. Und wenn man sich die Einkommen in den letzten Jahren anschaut: eine echte Steigerung ist da nicht zu sehen. Dafür aber geben die Menschen ihr Geld inzwischen eben nicht mehr nur für Musik aus, sondern auch für DVDs, Handys, Internet, Klingeltöne… Es ist doch logisch, dass die Umsätze zurück gehen! Aber das scheint kaum einen in der Politik zu interessieren – da haben die Lobbyisten ganze Arbeit geleistet.

Was war zum Beispiel mit der Kulturflatrate? Nette Idee, oder? Man erlaubt weiterhin Privatkopien, auch das Umgehen eines “Kopierschutz” für den Privatgebrauch wird wieder erlaubt und sogar Tauschbörsen werden legalisiert. Dank der Technik wäre es problemlos möglich, legale Tauschbörsen einzuführen, in denen genau erfasst wird, welche Songs wie oft geladen werden. Und alle Nutzer dieser Tauschbörsen zahlen eine Pauschalgebühr an die GEMA, die dann an die Urheber ausgeschüttet wird – man weiss ja sogar genau, wie oft welche Songs geladen wurden, also absolut fair. Aber halt… da würden ja die Vertriebe leer aus gehen. Blöde Sache das…

Solche Ideen haben keine Lobby, denn eine Lobby haben nur die, die das Geld haben und investieren diese aufzubauen und zu unterhalten. Und weder die Masse der Musiker, noch die Konsumenten haben eine Lobby, die mit der der Konzerne vergleichbar wäre.

Und was soll man jetzt machen? Öfter Urlaub in Frankreich? Boykottieren? Ich weiss es nicht… ein Anfang wäre vielleicht mal selber aktiv zu werden. Die Bundestagsabgeordneten aus dem eigenen Wahlkreis anschreiben, mit Familie, Freunden und Bekannten über das Thema sprechen – vielen ist einfach gar nicht klar, was das neue Urheberrecht bedeuten wird. Vielleicht kann man ja doch noch was verändern – aber dazu müssten es wirklich sehr viele Menschen sein, die hier ihre Meinung laut und deutlich äußern. Und das auch sehr schnell…

Und es sollten sich auch endlich mal die Urheber äußern, die Autoren, die Musiker. Auch diese sollen sich das neuen Urheberrecht anschauen und sich mal intensive Gedanken dazu machen und sich überlegen, ob hier wirklich ihre Rechte als Urheber gestärkt werden sollen oder nicht doch eher die Rechte der Rechteverwerter. Ein fairer Interessenausgleich zwischen Urhebern, Rechteverwertern und Konsumenten sieht anders aus. So wie es sich bisher darstellt stehen die Autoren, Musiker und die Konsumenten auf der gleichen Seite: auf der Verlierer-Seite…

(bereits in meinem privaten Weblog veröffentlicht)

Hallo Frau Zypries…

Da ist er also nun, der Entwurf zum neuen Urheberrechtsgesetz. Und Frau Zypries… nein, was soll man dazu sagen? Die stellt sich hin und spricht von einem “fairen Interessenausgleich: zwischen den Verbraucherinnen und Verbrauchern einerseits sowie den Kreativen andererseits“. Also mal langsam zum Mitschreiben für Zypries: was ist fair daran Menschen zu kriminalisieren, die einen Kopierschutz umgehen, um die Musik einer gekauften CD auf dem Player ihrer Wahl zu hören? Was ist fair daran, wenn Konzerne direkt bei Providern die Adressdaten von angeblichen Urheberrechtsverletzern bekommen – ohne Beweis der Schuld, ohne ein Verfahren der dafür zuständigen staatlichen Stellen, ohne richterliche Verfügung? Was ist fair daran, wenn in Zukunft Millionen Menschen kriminalisiert werden?
Und mal eine ganz dumme Frage: Sie sind Bundesjustizministerin, ja? Und dann wissen Sie nicht, welche Probleme “Ihre” Staatsanwälte haben? Oder wie soll man das verstehen?

Zypries ist der Auffassung, dass beim illegalen Naschen an Tauschbörsen “in 99,9 Prozent der Fälle das Verfahren eingestellt wird”. Eine Verfolgung koste der Staatsanwaltschaft “zu viel Zeit” und würde sie von wichtigeren Aufgaben abhalten. Auch die Industrie habe “kein Interesse, einzelne Leute zu verfolgen”. Auf den weit publizierten Fall der Strafanzeigenmaschinerie des Unternehmens Logistep angesprochen, erklärte Zypries, diesen nicht zu kennen. Mithilfe des in der Schweiz niedergelassenen Anbieters hatten Rechtehalter wie die Spielefirma Zuxxez Entertainment bis Anfang des Jahres bereits gut 40.000 Anzeigen gegen einzelne Filesharer wegen illegaler Kopien von Musik, Software und Computerspielen allein bei der Karlsruher Staatsanwaltschaft eingereicht. Auch andere Staatsanwaltschaften haben in bereits über eine Überflutung mit derlei Anträgen zur Verfolgung kleinerer Urheberrechtsdelikte geklagt.

Nur um sicher zu gehen: Die Karlsruher Generalstaatsanwältin Christine Hügel erzählt der dpa, dass sie innerhalb eines halben Jahres mit über 40.000 Anzeigen einer einzigen Kanzlei regelrecht überflutet werden – aber Sie Frau Zypries, als Bundesjustizministerin, Sie wissen davon nichts? Na da würde ich doch mal ein ernstes Wort mit dieser Generalstaatsanwältin reden, was der auch einfällt, Sie nicht zu informieren. Unglaublich. Und Ihre Mitarbeiter, die für Sie die Presseübersichten erstellen, also denen würde ich an Ihrer Stelle ja auch was erzählen, die scheinen da ja wirklich gepennt zu haben. Das kann doch nicht sein, da werden Ihre Staatsanwälte fast lahm gelegt durch massenweise Anzeigen und Sie erfahren davon nichts. Da muss doch jemand verantwortlich sein, meinen Sie nicht? Man könnte es sich natürlich auch einfach machen und Sie dafür verantwortlich machen, aber das wäre ja nicht fair, Sie sind ja schließlich die Ministerin, Sie können sich ja nicht um alles kümmern, was da in Ihrem Ministerium, in Ihrem Verantwortungsbereich passiert… ups, da war das böse V-Wort, tut mir leid, ist mir raus gerutscht…
Aber Sie haben auch bewiesen, dass Ironie und Sarkasmus Ihnen liegen:

“Wir wollen, dass sich aufgrund der Rechte des Eigentümers neue Geschäftsmodelle entwickeln”, erklärte Zypries den marktorientierten Hintergrund der bereits im so genannten 1. Korb der Novelle erfolgten rechtlichen Sanktionierung von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement.

Das war echt ein Brüller. Ein bisschen plump vielleicht, aber so wird die Ironie ja auch jedem klar, wenn Sie wollen, dass sich aus einer Gesetzeslage, die die bestehenden Geschäftsmodelle zementiert neue Geschäftsmodelle entwickeln sollen. Aber nicht schlecht, da soll noch mal jemand behaupten Politiker hätten keinen Sinn für Humor.

So dürfen wir uns jetzt freuen, dass in Zukunft auf Schulhöfen Razzien nicht mehr nur wegen der Suche nach bösen Videos auf Handys, sondern auch gleich wegen Raubkopien durchgeführt werden. Das wird ein Spass in der Fußgängerzone: “MP3-Kontrolle, leeren Sie bitte den Inhalt Ihres iPod auf diesen Tisch…” Und der private WLAN-Betreiber darf sich jetzt freuen, wenn jemand in sein Netz eindringt und dann einen Tauschbörsenclient startet… eine Woche später hat er dann nette Post von SonyBMGWarnerUniversal… Und Rootkits auf unseren Rechner müssen wir uns auch gefallen lassen – sind schließlich Teil des Kopierschutzes und den dürfen wir ja nicht umgehen, was? Wird das eine schöne neue Welt voller Fairness und neuen Geschäftsmodellen… Da mag es sicher Anwälte geben, die angesichts der kommenden Flut von Abmahnungen und Schadensersatzklagen jede Menge Dollar Euro-Zeichen in den Augen haben.

(auch schon in meinem privaten Weblog erschienen)

Wünsche der Musikwirtschaft

Das wirklich schlimme an den Wünschen der IFPI für die nächste Reform des Urheberrechts ist nicht, dass sie diese haben – viel schlimmer ist, dass denen diese Wünsche wohl zum größten Teil auch noch erfüllt werden…
Und was sind das für Wünsche?

  • das Sendeprivileg, also die Möglichkeit Musik ohne individuelle Erlaubnis pro Song zu senden, soll auf normale Radiosender beschränkt werden – reine Internet-Radios dürften damit endgültig erledigt sein
  • die Zeiten des Aufnehmens im Radio (oder gar Internet-Radio) sollen auch vorbei sein und entsprechende Spezialsoftware gleich verboten werden: “Das Mitschneiden aus Radio- und Internetprogrammen solle auf zeitversetztes Hören begrenzt und “intelligente” Aufnahmesoftware verboten werden.”
  • die Bagatellklausel, also eine Untergrenze unterhalb der Urheberrechtsverletzungen (“Raubkopien”) im privaten Umfeld nicht verfolgt und bestraft werden sollen will die IFPI natürlich auch nicht haben
  • und einen Auskunftsanspruch gegenüber den Internetprovidern möchte die IFPI auch gleich noch haben, es wäre zu teuer immer über den Weg der Strafanzeige zu gehen, um zu erfahren, wen man mit Schadensersatzklagen in die Privatinsolvenz treiben auf Schadensersatz verklagen muss – die Höhe der Schadensersatzforderungen muss nach Meinung der IFPI natürlich auch nach oben erweitert werden. Es wäre ja auch zu schade, wenn die ganzen in Zukunft auf Vorrat gespeicherten Daten nicht gewinnbringend genutzt würden

Und was lernen wir daraus? Liebe Kinder, schickt Eure Wunschzettel in Zukunft an das Bundesjustizministerium statt an das Christkind – wenn das bei der IFPI so gut klappt, warum nicht auch bei Euch?