Wünsche der Musikwirtschaft

Das wirklich schlimme an den Wünschen der IFPI für die nächste Reform des Urheberrechts ist nicht, dass sie diese haben – viel schlimmer ist, dass denen diese Wünsche wohl zum größten Teil auch noch erfüllt werden…
Und was sind das für Wünsche?

  • das Sendeprivileg, also die Möglichkeit Musik ohne individuelle Erlaubnis pro Song zu senden, soll auf normale Radiosender beschränkt werden – reine Internet-Radios dürften damit endgültig erledigt sein
  • die Zeiten des Aufnehmens im Radio (oder gar Internet-Radio) sollen auch vorbei sein und entsprechende Spezialsoftware gleich verboten werden: “Das Mitschneiden aus Radio- und Internetprogrammen solle auf zeitversetztes Hören begrenzt und “intelligente” Aufnahmesoftware verboten werden.”
  • die Bagatellklausel, also eine Untergrenze unterhalb der Urheberrechtsverletzungen (“Raubkopien”) im privaten Umfeld nicht verfolgt und bestraft werden sollen will die IFPI natürlich auch nicht haben
  • und einen Auskunftsanspruch gegenüber den Internetprovidern möchte die IFPI auch gleich noch haben, es wäre zu teuer immer über den Weg der Strafanzeige zu gehen, um zu erfahren, wen man mit Schadensersatzklagen in die Privatinsolvenz treiben auf Schadensersatz verklagen muss – die Höhe der Schadensersatzforderungen muss nach Meinung der IFPI natürlich auch nach oben erweitert werden. Es wäre ja auch zu schade, wenn die ganzen in Zukunft auf Vorrat gespeicherten Daten nicht gewinnbringend genutzt würden

Und was lernen wir daraus? Liebe Kinder, schickt Eure Wunschzettel in Zukunft an das Bundesjustizministerium statt an das Christkind – wenn das bei der IFPI so gut klappt, warum nicht auch bei Euch?

Autor: Carsten Dobschat

Geboren 1974, links-liberal, früher Mitglied der SPD und Jusos, dann lange parteilos, später Piratenpartei, wieder parteilos und seit November 2016 wieder SPD-Mitglied - wenn auch mit Bauchschmerzen, aber man muss ja schließlich was tun gegen den Rechtsruck.

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