Interpretationsspielräume

Mitte Mai hat der Bundesrat in einer Stellungnahme den Entwurf der Bundesregierung kritisiert, jetzt schon liegt die Antwort darauf der Bundesregierung vor. Um es kurz zu machen: auch von der Kritik des Bundesrats lässt sich die Regierung nicht von ihren katastrophalen Plänen der Novelle abbringen. Und der Bundesrat bekommt – das tröstet ein wenig – genau so schwammige Antworten wie das Walhvieh, zum Beispiel:

“Die Bundesregierung geht, wie in der Begründung des Gesetzentwurfs dargestellt, im Übrigen davon aus, dass der Vorrang des Angebots der Verlage nur dann eingreift, wenn dieses Angebot auch zu angemessenen Konditionen erfolgt”. Es werde daher im eigenen Interesse der Verlage liegen, ihre Konditionen “angemessen” auszugestalten.

Und was ist angemessen? Mal schauen, was da irgendwann die Gerichte entscheiden… Wie auch bei der Frage, was nun eine “Umgehung eines Kopierschutzes” ist. Nur nix festlegen, sondern so weich wie es nur geht…
Okay, es ist klar, dass Gesetze eine gewisse Unschärfe haben müssen, sonst wären sie noch länger und unverständlicher – aber man kann es auch übertreiben! Man könnte aber auch auf den Gedanken kommen, es handele sich einfach um Inkompetenz. Ist ja nur so ein Gedanke, immerhin hat es das Bundesjustizministerium nicht geschafft eine Musterwiderrufsbelehrung zu bauen, die auch den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften genügt? Hallo? Haben die keine Juristen im BMJ oder haben die die Gesetze einfach nur anders interpretiert als die Richter?
Aber beim Urheberrecht schafft man wieder riesige Interpretationsspielräume – ausbaden müssen es ja andere. Und damit es nicht so auffällt macht man es schrittweise: zuerst verbietet man das Umgehen eines Kopierschutzes, toleriert es aber in gewissen Grenzen (Privatkopie) – damit kann man leben, schließlich ist es in so einem Fall egal, ob eine analoge Kopie nun ein “Umgehen” im Sinne des Gesetzes wäre oder nicht, so lange es nur für eine Privatkopie geschieht ist es irrelevant… In der zweiten Runde wird dann aber die Ausnahme raus geschmissen. Man darf nicht mal mehr zum privaten Gebrauch einen Kopierschutz umgehen. Und wenn man mal nachfragt, was das soll heisst es aus dem Ministerium: Hey, was wollt Ihr denn? Das Umgehen war doch schon vorher verboten, daran ändert sich doch nix…

Aber dann wundern, wenn man sich als Wähler verarscht vorkommt… für wie blöd halten die uns eigentlich?

Autor: Carsten Dobschat

Geboren 1974, links-liberal, früher Mitglied der SPD und Jusos, dann lange parteilos, später Piratenpartei, wieder parteilos und seit November 2016 wieder SPD-Mitglied - wenn auch mit Bauchschmerzen, aber man muss ja schließlich was tun gegen den Rechtsruck.

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