Wo wir gerade bei den Inhalten waren: Urheberrecht – “zweiter Korb”

Da Frau Zypries uns wohl als Justizministerien erhalten bleibt gilt das wahrscheinlich auch für ihre Vorstellungen zum “zweiten Korb” der Urheberrechtsreform. Dort soll eine Bagatellgrenze eingeführt werden bis zu der Raubkopien für die eigene private Nutzung straffrei bleiben sollen und auch von der Staatsanwaltschaft nicht mehr verfolgt werden sollen. Die Sache von den Schulhöfen, die nicht kriminalisiert werden sollen. Klar, dass die Interessensverbände der Film- und Musikindustrie so was gar nicht gerne hören:

Johannes Klingsporn etwa, Geschäftsführer des Verbands der Filmverleiher (VdF), hat seine Kritik an der so genannten Bagatellklausel gegenüber heise online verschärft: “Eine Raubkopierer-Klausel wäre grundfalsch und legalisiert potenziell milliardenfachen Diebstahl.” Es gebe keinen Grund, den Klau geistigen Eigentums gegenüber der Entwendung physischer Gegenstände zu privilegieren

Auf der anderen Seite bekommt so eine Regelung Fürsprecher bei den Staatsanwaltschaften, ganz vorne dabei die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, die rund 20.000 Anzeigen zu bearbeiten hat wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen in der Tauschbörse eDonkey.

Nach den Massenanzeigen gegen Spiele-Downloader fordern Staatsanwaltschaften eine Bagatellgrenze im Urheberrecht für Tauschbörsen-Nutzer. Andernfalls sehen sie sich bei der Verfolgung schwerwiegender Straftaten massiv behindert.

Da muss man wohl mal anfangen die Interessen abzuwägen und entscheiden was wichtiger ist: die Urheberrechte der Industrie oder das Interesse der Öffentlichkeit an der Verfolgung schwerwiegender Straftaten? Kann es denn sein, dass wegen kopierter Filme und Spiele am Ende Verbrechen wie Körperverletzungen, Vergewaltigungen oder Tötungsdelikte nicht mehr verfolgt werden können, weil die Staatsanwaltschaften in Bergen von automatisierten Massenanzeigen ersticken?
Und auch die von der Industrie ins Spiel gebrachte Alternative eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs für Rechteinhaber ist umstritten:

Provider und Rechtsexperten fürchten statt der skizzierten Entlastung der Staatsanwaltschaften jedoch eine um sich greifende Willkür der Rechteinhaber sowie schwere Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte im Zusammenhang mit dem auch in der Politik umstrittenen Auskunftsanspruch. Die Staatsanwaltschaften verweisen zudem darauf, dass eine Providerauskunft oft wenig weiter helfe. Denn selbst wenn daraus hervorgehe, dass aus einer bestimmten Wohnung zu einer bestimmten Zeit urheberrechtlich geschütztes Material ins Netz eingeschleust worden sei, würden in einem solchen Fall dann häufig sämtliche Familienmitglieder die Rechtsverletzung leugnen.

Niemand will die Rechteinhaber enteignen, aber im Interesse der Allgemeinheit müssen nun mal auch die Rechteinhaber gewisse Grenzen ihrer Rechte akzeptieren, so geht es allen. Kein Vermieter kann machen was er will, kein Hauseigentümer kann sein Haus einfach so umbauen wie er lustig ist, … überall gibt es Einschränkungen im Interesse der Allgemeinheit und der Vertragspartner. Das muss nun mal auch für die Urheberrechte gelten: wo Urheberrechtsverletzungen nicht mehr sinnvoll verfolgt werden können muss man darauf verzichten. Das war schon immer so und so muss es auch bleiben – immerhin ist die Industrie ja auch nicht bereit auf die Pauschalvergütungen für Leermedien, Computer, Drucker, … zu verzichten. Diese wurden ja eingeführt um einen Ausgleich für die sog. “Privatkopie” zu schaffen. Aber da sieht die Industrie keinen Widerspruch: pauschale Vergütungen für Leermedien wollen sie haben, aber gleichzeitig auch jede Form von (Privat-)Kopie verbieten und kriminalisieren.

War das nicht einer der Jobs des Gesetzgebers? Einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen zu schaffen?

Autor: Carsten Dobschat

Geboren 1974, links-liberal, früher Mitglied der SPD und Jusos, dann lange parteilos, später Piratenpartei, wieder parteilos und seit November 2016 wieder SPD-Mitglied - wenn auch mit Bauchschmerzen, aber man muss ja schließlich was tun gegen den Rechtsruck.

3 Gedanken zu „Wo wir gerade bei den Inhalten waren: Urheberrecht – “zweiter Korb”“

  1. Ich bin heute durch Zufall auf einen sehr lesenswerten Artikel gestoßen. Es geht darum, dass die “Pauschalvergütungen” auch auf Internetverbindungen angewendet werden könnten (also zur Grundgebühr eine Vergütung für Urheber dazu kommt) und im Gegenzug dafür der private Tausch von Medien im Netz erlaubt wäre. Dahinter steckt eine ähnliche Ideologie wie hinter der Einführung der Privatkopieschranke.
    Den ganzen Artikel gibts hier: http://waste.informatik.hu-berlin.de/Grassmuck/Texts/Leipzig-Bibl-Konf.html
    Ist zwar schon knapp 1 1/2 Jahre alt, aber doch sehr sehr lesenswert, wenn man es noch nicht kennt.
    Außerdem kann man ja inprinzip bei fast jedem Artikel aus der Ecke Urheberrecht auf iRights.info verweisen.

  2. Das Strafmass ist durchaus interessant:
    – 6 Jahre für “Raubkopieren”
    – 3 Jahre für Vergewaltigung

    Dabei interessant, dass der Begriff “Raub” im juristischen Sinne immer die Aneignung von fremdem Eigentum unter Gewalt oder Androhung von Gewalt meint. Allerding ist mir da nicht klar wo der Raubkopierer Gewalt ausüben soll.

    In Russland beispielsweise gilt der illegale Vertrieb von urheberrechtlichem Geschütztem Material nicht als Straftabestand sondern als Ordnungswidrigkeit (ähnlich Falschparken) das heisst wer erwischt wird zahlt ein Bussgeld und fertig, halte ich persönlich für sehr realistisch. Das sich der Staat diese lukrative Einnahmemöglichkeit von der Industrie wegnehmen lässt meiner Meinung nach klare Rückschlüsse über das Machtverhältnis Staat/Musikindustrie zu…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert