Kinderwahlrecht

Kirchhof bringt die Idee eines Kinderwahlrechts wieder. Dabei sollen Eltern stellvertretend für ihre minderjährigen Kinder wählen dürfen. Ich weiss nicht wirklich, was ich davon halten soll… Hat Vor- und Nachteile. Hauptvorteil den Kirchhof sieht: es wäre ein Anreiz wieder Kinder zu bekommen. Größter Nachteil: dafür bräuchte es eine Grundgesetzänderung…

Autor: Carsten Dobschat

Geboren 1974, links-liberal, früher Mitglied der SPD und Jusos, dann lange parteilos, später Piratenpartei, wieder parteilos und seit November 2016 wieder SPD-Mitglied - wenn auch mit Bauchschmerzen, aber man muss ja schließlich was tun gegen den Rechtsruck.

5 Gedanken zu „Kinderwahlrecht“

  1. Man möchte fast meinen, Paul Kirchhof möchte den CDU-Wahlkampf alleine schmeissen. Immer neue Ideen. Z.B. die Einführung des Kinderwahlrechts. Kurios: Menschen sollen wieder das tun, “was sie wollen: nämlich Kinder [..] bekommen”. Da braucht es Anreize, mehr Gewicht für Familien,…

  2. Die Idee ist ja eigentlich gut, die Ausführung hingegen unmöglich. Dazu ein Beispiel: man nehme an, es gäbe 1 Kind und 2 Wahlberechtigte (Vater & Mutter): was ist, wenn diese unterschiedlich wählen? Wer hat die Stimme des Kindes? Vorschlag: man müsste eben die Stimmen gewichten, jede abgegebene Stimme (in diesem Fall) x 1,5. Aber was ist, wenn nur einer wählen geht?

    Die Annahme, dass dadurch mehr Kinder in die Welt gesetzt würden, ist allerdings – gelinde formuliert – weltfremd.

  3. hmm .. ich weiß nicht, was ich davon halten soll. grundsätzlich frag’ ich mich, aus welchem grund kinderlose als wähler zweiter klasse behandelt werden sollten.

    besser, viel besser und auch sinnvoller im sinen eines anreizes ist, eltern pro kind eine steuerFREIpauschale einzuräumen.

    wer bitte läßt sich auf ein Kind ein, um alle 4 Jahre mit eine höheren Stimme wählen zu dürfen?

  4. Deswegen wären kinderlose ja nicht Wähler zweiter Klasse… Jeder hätte weiterhin eine Stimme, nur würde eben die Stimme der minderjährigen Kinder stellvertretend von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten wahr genommen…
    Wobei die angesprochenen Probleme bleiben: wer entscheidet, wenn die Eltern unterschiedlich wählen wollen? Wer garantiert z.B., dass den Kindern dabei ein gewisses Mitspracherecht eingeräumt wird? Ein 16jähriger ist durchaus in der Lage selber zu entscheiden, wen er wählen würde, was aber wenn seine Eltern seine Stimme dann aber ein ganz anderen Partei geben? Nach dem Motto: “So lange Du Deine Beine unter meinen Tisch steckst bestimme ich, wen Du wählst”?
    Im Sinne einer familienfreundlichen Politik wäre so ein Kinderwahlrecht aber sicher ein gewisser Anreiz für die Parteien, sich da etwas mehr anzustrengen…

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