Weichspüler der Grundrechte

Weichspüler der GrundrechteDiesen Titel hätte meiner Meinung nach unser Bundesinnenminister (CDU) durchaus verdient. STASI 2.0 trifft es aber wie Dataloo [1] durchaus griffig bemerkt hat, gefühlmäßig voll auf den Punkt. Die Schamgrenzen des Vertretbaren scheinen unlängst nun vollkommen dem geopfert worden zu sein, was man beim "Kampf gegen den Terror", denen legitim scheinen mag, die dem Bürger per se grundsätzlich eher misstrauisch gegenüberstehen und sich zu fragen scheinen, was er denn mit seinen ganzen Grundrechten denn alles für Schabernack anstellen könnte. Beziehungsweise wozu er sie denn überhaupt benötigt, wo er sie doch so gern Freiwillig aufgibt. Der Zweck rechtfertigt da offenbar jedes noch so hirnbefreite und allumfassende Mittel der Überwachung und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bleibt offenbar auf der Strecke. Da lässt der BMI Dr. Wolgang Schäuble (CDU) im Interview mit dem Stern [2] vor kurzem verlauten:

Stern: Was bedeutet Ihnen im Kampf gegen den Terror die Unschuldsvermutung?

BMI: Oh, die gilt im Strafrecht.

Stern: Und nicht für die Politik des Ministers?

Schäuble: Ach herrje, in der politischen Auseinandersetzung gibt es auch keine Unschuldsvermutung.
Aber Spaß beiseite. Die Unschuldsvermutung heißt im Kern, dass wir lieber zehn Schuldige
nicht bestrafen als einen Unschuldigen zu bestrafen. Der Grundsatz kann nicht für die
Gefahrenabwehr gelten. Wäre es richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren,
als dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern
versuche? Nach meiner Auffassung wäre das falsch.

Nachdem auf diese lapidar geäusserten Sätze ein Aufschrei folgte, springt selbst unsere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD)
dem so Gescholtenen bei [3], während sich der so in Schutz Genommene in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung [4] seinerseits über seine Kritiker beschwert.

Was folgt, sind seit eingien Tagen der gewohnte Hickhack zwischen Opposition und Koalition, der bereits durch den unerwartet schnellen Schulterschluss von Frau Zypries zu erwarten war, während sich allerlei CDU und CSU Amtsträger selbstredend für eine weitere Verschärfung der Gesetzgebung stark machen, und alle geplanten Massnahmen natürlich umsetzen wollen [5]. Zwischen all dem
scheint der wahre Vorgang für mich leider – schneller als es uns allen lieb sein kann – wieder aus der Öffentlichen Wahrnehmung zu
verschwinden und in der üblichen NichtWahrnehmung der Querelen unterzugehen.

Unschuldsvermutung oder nicht?

Ein muss klar gesagt werden. Die Unschuldsvermutung [6] als solche findet bei der Gefahrenabwehr in der Form wie man sie vor Gericht kennt keine Anwendung. Im Wortlaut ist die Aussage also durchaus korrekt. Sie wird auch im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt, ist aber Bestandteil des Rechtsstaatsprizips [7], das in Artikel 20 GG [8] eingang findet, und damit einer der Leitsätze des deutschen Rechts.

Sich darüber zu streiten ob die Unschuldsvermutung bei der Gefahrenabwehr gilt, scheint mir eher ein Mittel der Haarspalterei, denn der Grundgedanke des Rechtstaatsprinzips, bleibt auch hier durchaus erhalten. In der Gefahrenabwehr kommt die "Verhältnismäßigkeit der Mittel" [9] sowie die Ermächtigungsgrundlage [10] zum tragen. Beides zusammen erfüllt durchaus den Sinn des Rechtstaatsprinzips. Wie hier [11] wie ich finde durchaus plausibel erklärt wird.

Auch im Falle dass ein Gesetz dem BKA die Ermächtigungsgrundlage für
alle denkbaren Mittel zu "präventiven Gefahrenabwehr" erteilt, will also erstmal eine Gefährdung so abgesichert festgestellt sein, dass der Einsatz der Mittel dadurch gerechtfertigt wird. Genau an diesem Punkt hapert es aber meiner Meinung nach gewaltig, wenn von einer, vor der Öffentlichkeit weitestgehend verborgenen "präventiven" Gefahrenabwehr die Rede ist.

Was soll das alles?

Es geht im Kern also nicht darum ob die Unschuldsvermutung als solche bei der Gefahrenabwehr Anwendung finden kann, sondern vielmehr darum, wie die geplanten Massnahmen auf diesem Gebiet gerechtfertigt werden. Die Interviewfrage hätte besser lauten sollen ob das Verhältnismäßigkeitsprinzip [9] für die Politik des Ministers nicht gilt. Denn diesem unterliegt sie durchaus. Wie alles staatliche Handeln in der Bundesrepublik Deutschland. Auch der Bundesinnenminister, wenn schon nicht an eine höherrangige Ermächtigungsgrundlage gebunden, muss sich fragen lassen, ob und wie er die von Ihm geplanten Gesetzesverschärfungen und Änderungen begründen will. Ob dieser Massnahmenkatalog im Verhältnis zu den Grundrechtseingriffen steht, die das für alle Bürger bedeutet und wie das gerechtfertigt werden soll. Denn eine Begründung, eine Rechtfertigung ist für eine Beurteilung der Verhältnismäßigkeit nunmal erforderlich.

Sich also auf eine "abstrakte" und ebenfalls aus Gründen der Sicherheit nicht konkreter benannte Gefahrenlage zurückzuziehen, ist für mich persönlich da zu wenig. Denn genau im Sinne von Prinzipien wie der Verhältnismäßigkeit, argumentiert Herr Dr. Schäuble -für mich – schon lange nich mehr. Obwohl ihm – und gerade Ihm als Bundesinnenminister – diese Grundsätze durchaus bewusst sein sollten. Wörtlich spricht er auch in diesem Beispiel davon, dass er lieber jemanden hindern möchte, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, als zehn Anschläge geschehen zu lassen.

Dass scheint an sich ein löblicher Ansatz, der aber unter einer routinierten PR-Rethorik versucht eine Opposition zum Gesagten schon im Ansatz zu erschweren. Gerade dem BMI sollte klar sein, was das en Detail bedeuten kann jemanden "zu hindern". Die Bandbreite dieser Aussage reicht in Ihrer Schwammigkeit vom festhalten bis zur Klärung der Personalien, Haft, über Sondereinsatzkommandos im heimischen Wohnzimmer bis hin zur Tötung des Verdächtigen als letztes Mittel. Nicht festgestellt wird hierbei allerdings was solche Maßnahmen im Falle eines Irrtums bedeuten.

Zudem wird hier direkt in einem Maße zugespitzt, die diesen an für sich natürlichen Gedankengang schon zu verbieten scheint. Steht hier doch ein Irrtum direkt zehn Anschlägen gegenüber. Hierdurch wird suggeriert, dass die Fehlerquote bei einem solchen mit der Tür ins Haus fallen, ja vernachlässigbar gering sein muss und man solche Praktiken vertrauensvoll zubilligen könne. Auch das in die Antwort einfließende "vielleicht" spricht für mich Bände über die Einstellung des Herrn Ministers gegnüber dem Ottonormalbürger. Für mich scheint es aber immer noch die Regel zu sein dass Bürger dieses Staates keine Anschläge planen und nicht die Außnahme. Es wird indirekt der Eindruck hervorgerufen, dass der Missbrauch ebenso wie der Irrtum nicht stattfinden kann, bis zum Beweis des Gegenteils. Dabei – man möge mich berichtigen wenn ich falsch liege – muss der Staat als Vollzugsorgan und damit Wolfgang Schäuble als verantwortlicher Minister doch eigentlich nachweisen, dass man diese Maßnahmen begründet ergreift und sie im Verhältnis zu dem stehen, was Sie für uns alle bedeuten. Die Antwort des Ministers war nichts anderes als ein Ausweichen auf den Kern der Frage. Trubel hin oder her.

Um solches Vorgehen zu rechtfertigen, müsste erst einmal klargestellt werden dass Gefahr im Verzug ist. Hier reicht es nunmal nicht aus, einen generellen Verdacht zu äußern oder eine "abstrakten" Gefahrenlage, – sprich: Irgendwas kann irgendwie, irgendwo immer passieren – als Begründung anzuführen. Das natürlich auch noch ohne – und ich unterstelle bewusst – die Verhältnismäßigkeit außer acht zu lassen.

Mit der gleichen Herangehensweise könnte ich auch sagen, beim Autofahren besteht immer die Gefahr einen Unfall zu haben. Diese an sich richtige Feststellung berechtigt mich aber nur den Sicherheitsgurt anzulegen und meine Fahrweise anzupassen. Nicht aber, wie Herr Minister Schäuble das impliziert, jeden Halter eines vorüberfahrenden Wagens erkennungsdienstlich zu behandeln und mir seine Daten auf Vorrat präventiv zu notieren. Er könnte ja mit mir einen Unfall haben. Denn um nichts anderes, wenn nicht mehr, geht es doch in der Folge des "Schäuble-Katalogs" [12].

  • Erfassung der Fingerabdrücke (2 Finger) und Passbilder aller Bundesbürger im Reisepässen seit November 2005 und für alle Bundesbürger per elektronischem Ausweis ab 2008. Die wie gefordert in digitalisierter Form auch noch bei den Ortsbehörden für Fahndungszwecke zugänglich gespeichert und über Onlinezugriff bundesweit verfügbar gemacht werden sollen. Eine Maßnahme die auch ohne zentrale Datenhaltung den gleichen Effekt erzielt. Wurde vorher zwar ein Passbild bei der Behörde vor Ort zu den Akten gelegt und konnte ebenfalls angefragt werden, werden durch diese Herangehenweise alle Daten aller Bürger – ohne Prüfung ob eine Anfrage berechtigt ist, z.B an Wochenden – verfügbar gemacht. Zudem der Epass [13] selbst nicht gerade unkritisch gesehen wird [14].
  • Die Mautdaten sollen zum Zwecke der Fahndung (bisher allerdings nur bei Schwerverbrechen) eingesetzt werden können. Auch hier scheint mir die hier aufkommende Frage [15] durchaus berechtigt, ob es hier tatsächlich um die Mautdaten von LKW geht, als vielmehr um das Schaffen von Präzedenzfällen für den Fall einer zukünftigen PWK-Maut.
  • Die präventive Rasterfahndung soll auch dem BKA und nicht nur den Landesbehörden erlaubt werden. Ein Schalk, wer über einen Zusammenhang mit dem geplanten Onlinezugriff auf die Fingerabdrücke und Passdaten nachdenkt.
  • Die Telefonüberwachung soll durch das Einführen eines "Richerbandes" in Ihrer praktischen Umsetzung erleichtert werden und ebenfalls dem BKA präventiv erlaubt werden.
  • Die Onlinedurchsuchung von Computern soll ebenfalls präventiv möglich sein. Auch hier steht der sogenannte "Bundestrojaner" eher auf tönernen Füssen was
    seine Sicherheit und die Begrenzbarkeit seiner Möglichkeiten angeht [16] [17]. Ein Computer von dem Daten gelesen werden, zu dem werden auch immer Datenpakete verschickt. Hier kann also von einer rein passiven Massnahme wie etwa dem Abhören einer Wohnung durch Richtmikrofon nicht die Rede sein. Die gefundenen Beweismittel könnten ebensogut und ohne größeren Mehraufwand plaziert worden sein. Schon die Geschichte des internet zeigt, dass sich der Inhalt von Datenströmen letztlich nur schwer kontrollieren lässt. Hier scheint aber nur noch die Frage offen, ob diese Maßnahme zur Terrorbekämpfung oder ebenfalls zur Verbrechensbekämpfung Anwendung findet.
  • und "last but not least", die bereits beschlossene Vorratsdatenspeicherung [18],
    bei der das Kommunikationsverhalten aller Bürger mit Handy, Telefon und Email jeweils für sechs Monate gespeichert werden soll. Auch hier werden die Kritikpunkte [19] möglichst ausgeblendet und es darf wohl auch kein Zusammenhang mit der präventiven Rasterfahndung angenommen werden.

Weichspülung der Grundrechte!

Ich will weder die mögliche Gefahr eines Terroranschlages wegdebattieren, noch kleinreden. Worum es hier geht, ist eine verhältnismäßige Abwägung der Gefahren gegenüber den gewählten Mitteln, die zur Prävention dienen sollen. Hier einzelne Teilbereiche herauszupicken und jeweils der kompletten Gefahr gegenüberzustellen ist für mich schicht rethorische Taktik um jeder Maßnahme – lösgelöst von allen weiteren – den Anschein von mehr Legitimation zu geben. Insbesondere ein Mann dessen eigentlicher Job es ist, die Grundrechte ebenso wie die Sicherheit zu bewahren, sollte schlicht nicht auf diese Art und Weise mit den Grundrechten umgehen und sie zum Zwecke der Anpassung an seine Vorstellungen einfach mal in den – durchaus gewollten – begrifflichen Weichspüler stecken. Bis hin zum Verwischen von Grenzen beim Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel.

Das alles soll mit dem angeblichen Totschlagsargument der Terrorbekämpfung meist vage gerechtfertigt werden. Ungeachtet der möglichen Folgen oder Erwägungen welche Hintertüren auf diese Art und Weise geöffnet werden können. In all der Zeit ist mir kein einziger Fall bekannt, in dem dem Dr. Wolfgang Schäuble Partei für die Bewahrung von Rechten und nicht für deren möglichst rasche Ausheblung ergriffen hätte. Das scheint mir doch für eine Recht einseitige Auffassung seines Aufgabenfeldes zu sprechen.
Während seit 2005 über die Einführung des digitalen Polizeifunks gestritten wird [20], und selbst der Bund deutscher Kriminalbeamter beim Umbau des Bundesgrenzschutzes zur Bundespolizei irritiert feststellt, dass die Kriminalitätsbekämpfung irgendwie zu kurz kommt [21], hat unser Innenminister keine dringendere Baustelle als die Grundrechte der Bevölkerung weichzuspülen um dem "Kampf gegen den Terror" Herr zu werden. Der – so hartherzig es klingen mag – bisher in 6 Jahren 2 mal mit Anschlagsplanungen oder Versuchen in Deutschland in Erscheinung getreten ist. Einmal wurde mit konventionellen Methoden durchaus ein Erfolg erziehlt. Beim Versuch Kofferbomben auf deutschen Bahnhöfen zu plazieren wäre meiner Meinung nach auch durch die Erkennungsdienstliche Behandlung aller Bundesbürger nichts verhindert worden. Auch hier haben aber die bisherigen Ermittlungsmethoden anschließend recht schnell zum Erfolg geführt. Wohingegen die 2001 vom BMI koordinierte und von den Ladesbehörden durchgeführte Rasterfahndung nach islamistischen Attentätern erfolglos blieb [22].

Hier scheint mir hier doch ein Missverhältnis zu bestehen zwischen der nachweisbaren Bedrohungslage und dem, was die Allgemeinheit an Grundrechten dafür bereitwillig opfern soll. Oder den Hintertüren bei einem solchen Vorgehen geöffnet werden. Stattdessen werden immer weitreichendere Befugnisse gefordert, mit dem vagen Hinweis darauf, dass man solche Mittel benötige wenn
die nicht näher zu konkretisierende Gefahren durch Terroristen in Deutschland einmal konkret würden.

  • Da wurde 2005 von Innenminister Schäuble angeregt, Informationen zu verwenden, die aus Staaten stammen, in denen Folter als legitimes Mittel zu Informationsgewinnung gelten [23].
  • Ein Jahr darauf sollte die Bundeswehr im Rahmen der Fussball WM eingesetzt werden, um Gebäude zu bewachen [24].
  • Nachdem der Bundesgerichtshof solcherlei Massnahmen und der Abwägung von Leben gegen ein anderes eine Absage erteilt hatte, sollte im Januar dann ein "Quasi-Verteidigungsfall" eingeführt werden, um einen Bundeswehreinsatz im Inneren und/oder Abschuss gekaperter Passagiermaschinen zu rechtfertigen [25].
  • Da wird dann eben auch mal eine Änderung des Grundgesetzes angepeilt, wenn einem die Vorgaben nicht passen [26].
  • Oder die Vorratsdatenspeicherung von Frau Zypries als "Ausbau der Bürgerrechte" [27] verkauft.

Hier wird versucht sich im Tagesgeschäft durch Verwischen von Grenzen Spielräume zu erschleichen, ohne einen Gedanken daran zu verschwenden, welche Gefahren in Zukunft aus eben diesen Spielräumen enstehen können. Es werden Dinge vermengt die so keinen, oder kaum einen kausalen Zusammnhang besitzen, oder wie im Falle von Frau Zypries, schlicht selektive Wahrnehmung praktiziert. So als würden drastische Einschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung [28] plus etwas mehr Rechtssicherheit insgesamt eine Positivdarstellung rechtfertigen. Oder schlicht jede Kritik an solcherlei Vorgehen als "Hysterie" abgetan. Man gebe seine Daten ja auch freiwillig für jeden Anschein geldwerten Vorteils – so z.B bei Bonuspunktesystemen – preis. Dass hier aber der Kern der informationellen Selbstbestimmung eben jene Freiwilligkeit darstellt, wird dabei unterschlagen.

Mehr noch, die laxe Einstellung des Rechtsstaates gegen die Verstöße der Wirtschaft gegen das Recht auf informelle Selbstbestimmung, wird im nachhinein zu einem Argument dafür umgedeutet, dass der Staat dieses Recht gering gewichten könne. So als werde ein Unrecht, das massenhaft und meist ungestraft praktiziert wird, ja schon irgendwie zur Rechtsnorm. Mit der gleichen Logik könnte man dann auch seine Steuerzahlungen einstellen, mit dem Hinweis dass Schwarzarbeiter ja auch keine zahlen. Ich bezweifle allerdings, dass sich userere Regierung diesen geldwerten Vorteil, mit dem Argument streitig machen lässen würde. Kurz hier werden Bürgerrechte verbal und auch real weichgespült und verbogen, wenn es einem nütztlich scheint. Nichts anderes passiert seit längerem und wird insbesondere vom Bundesinnenminister gerne praktiziert.

Hier wird entgegenden Forderungen der Eindruck erweckt, es bestehe kein Unterschied zwischen der alten Vorhergehensweise mit Passdaten und den neuen Forderungen des Ministers. Zudem handele es sich auch nicht um eine neue Datenbank. Nichs davon stimmt so. Die ausstellende Passbehörde stellt in den meisten Fällen das Rathaus vor Ort dar. Hier wurde jeweils eines der Passfotos hinterlegt und konnte bei Bedarf per Fax angefragt werden. Die Bilder und Daten selbst, verblieben aber immer unter der Kontrolle beim jeweiligen Amt.

Die Forderungen lauten aber, dass die biometrischen Daten automatisiert angefordert werden sollen. Gerade wenn die ausgebenden Passbehördern nicht geöffnet seien. Beispielsweise an Wochenenden. Hier ist also eine Kontrolle über die Nutzung der so angeforderten Daten, eine Beurteilung ob diese zu Recht angefordert werden gar nicht vorgesehen. Ausserdem ist eine zentrale Datenhaltung in einem solchen Fall garnicht nötig. Im Internet käme auch niemand auf die Idee, dass die verfügbarern Informationen zentral gelagert werden müssten. Auch so ist jederzeit alles abrufbar. Dafür brauch es keine neue Datenbank. Es reicht vollkommen aus, die bestehenden Datenbanken zu vernetzen und den Zugriff zu automatisieren, um den selben Effekt zu erhalten.

Es wird also so argumentiert als sei das alles nichts neues und überhaupt, wären ja keine Bedenken angebracht. Warum? Weil der Staat ja verantwortlich mit den Daten umgeht und die über jeden Zweifel erhabene Stelle des Vertrauens ist? Man hat ja schließlich nichts zu verbergen. Warum sich also aufregen. Die Frage die sich mir hier stellt ist aber

Kann man einem Staat überhaupt trauen?

Oder sollte man das überhaupt? Mal abgesehen davon, dass auch beim Bundeskriminalamt vor kurzem bekannt wurde, dass mit den Daten zur Terrorismusbekämpfung von Mitarbeitern reger Handel betrieben wurde [29] und im jüngsten Datenschutzbericht erst gestern aufgedeckt wird, dass der Datenaustausch im Terrorismuszentrum nicht unbedingt den Massstäben des Datenschutzes genügt [30], würde ich beide Fragen generell mit Nein beantworten. Vertrauen basiert im Kern auf einer Beständigkeit auf Zeit gesehen und ist immer auch eine Abwägung gegenüber dem Gut das diesem Vertrauen unterliegt. Man vertraut schließlich darauf, dass gemachte Zusagen eingehalten werden, weil sie bisher eingehalten wurden. Oder man vertraut auf gewisse Handlungsweisen, weil unsere Erfahrung sagt, dass diese nicht einfach geändert werden oder verschwinden. Nicht umsonst stellt die Aussage, dass man jemandem "sein Leben" anvertrauen würde, eine der größtmöglichen Statements zugunsten desjenigen da. Weil das anvertraute Gut einen ebenso hohen Wert besitzt wie die Beständigkeit mit der der Angesprochende damit umgeht. Man kann also Personen vertrauen oder meinetwegen auch Institutionen wie der Kirche. Nicht umsonst geht mit dem Begriff der "Institution" umgangssprachlich ja meist eine indirekten Aussage über das in sie gesetze Vertrauen und Beständigkeit einher.

Aber in einem demokratischen System – und keiner will ein anderes – in dem alle vier Jahre eben neue Ansichten zugelassen werden können, neue Regeln aufgestellt werden und neue Personen die Aufgaben ausüben, wäre es doch dann naiv zu sagen man vertraut dem Staat, dem Gebilde an sich. Die geringere Vertrauensbasis gegenüber dem Gesamtgebilde in einer Demokratie oder Republik wird doch in Kauf genommen, zugunsten der Vielfalt an Meinungen und Möglichkeiten, die solche Systeme zulassen. Die Vertrauensbasis ersteckt sich in dem Fall bestenfalls auf die Personen, die aktuell die Regierung bilden. Ebensowenig würde man ja auf die Idee kommen, jemandem mit ständig wechselnder Persöhnlichkeit einfach so zu vertrauen. Insbesondere wenn es um ein so hohes Gut wie die persöhnliche Freiheit geht.

Darum geht es aber im Kern der Diskussion. Nicht allein darum, ob man der aktuellen Regierung zutraut mit den gewünschten Massnahmen und Informationen verantwortungsvoll umzugehen. Nur weil man jetzt vor der aktuellen Regierung nichts zu verheimlichen hat. Sondern letztlich, ob man für ein vages und nie allumfassendes Gefühl der Sicherheit bereit ist, Methoden und Praktiken zuzulassen, die innerhalb Ihrer Grenzen bereits die Gefahr des Missbrauchs zulassen und das auf lange Sicht. Ob man die notwendige beständge Kontrolle die erforderlich ist, um hier Missbrauch zu verhindern, auf eine Vertrauensbasis abschiebt, die in diesen Zeitmasstäben und Form gar nicht existiert.

Man kann auch einer Verfassung nicht wirklich vertrauen. Denn sie ist letztlich nur das Papier wert auf dem Sie steht, solange man nicht bereit ist, sie immer wieder einzuhalten und zu verteidigen und nicht wie in jüngster Zeit im Gespräch jeweils dem anzupassen was einem gerade vorteilhaft scheint. Gerade die Gesetzgebung während der Nazizeit, hat ja gezeigt, dass man letztlich auch das größte Unrecht in Gesetzes- oder Verfassungsform niederlegen kann. Gerade das hat ja zum Entstehen
der deutschen Verfassung, des Grundgesetzes in seiner jetzigen From geführt. Weg vom Begriff des Rechtspositivismus als alleiniges Merkmal des Rechts. [31] [32]

In dem aber Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, mit seiner verbalen und realen Weichspülung von Grundrechten fortfährt, schafft er eben mit den Spielräumen die er zu nutzen wünscht, auch die Gefahren die damit einher gehen und will ich Ihm nicht vertrauensvoll zubilligen.

Ich selbst war bis vor einigen Jahren der Auffassung, dass der Einsatz der Bundeswehr im Inneren möglich sein sollte. Aber selbst bei bestmöglichen Annahmen und friedfertigsten Aufgaben kommt man an einem Punkt nicht vorbei. Man schafft einen Präzedenzfall. Dass der Einsatz der Armee innerhalb Deutschlands möglich ist. Man verkleinert den Schritt den
Nachfolgende tun müssen um einen Missbrauch dieser Regelung zu ermöglichen. Die Frage ist letzlich ob mir der Nutzeffekt, den ich mir dauerhaft davon versprach groß genug war um das in Kauf zu nehmen. Meine Antwort ist nein.

Durch sein Vorgehen schafft aber Bundesinnenminister auch die Gefahr, dass andere nach Ihm wesentlich geringere Hürden nehmen müssen um eben diese Spielräume zu missbrauchen. In dem er zum Beispiel wie 2005 anregt, Informationen aus Folterstaaten im Zweifelsfall zu nutzen wenn
es Ihm dienlich scheint, schafft er damit auch die Gefahren die darin liegen. Es waren eben solche Grauzonen, solche verwaschenen Grenzen, die es der amerikanischen Regierung erlaubt haben, sich vor dem Grundgedanken des eingenen Rechts in Sicherheit zu bringen und Folter outzusourcen. Wenn die Nutzung der Information erlaubt ist, wenn die Folter nicht im eingen Land angewendet wird, ist die Schussfolgerung diese Aufgabe halt dorthin zu geben wo sie erlaubt ist, nichtmehr so weit. Es war eben diese oberflächliche Haltung
Amerikas, diese falsche Vertrauen in die einst geschaffenen Werte die es den Menschen, denen diese Werte nichts bedeuten als den eigenen Vorteil, erlaubt haben diese Werte zu verwischen und zu verbiegen.

Wenn die Informationen erst vernetzt sind und verfügbar gemacht werden dürfen, wenn Ihr Rechner ausgespäht werden darf und ihre Kommunikation dokumentiert wird, ist der Weg nicht mehr so weit eben diese Dinge zum eigenen Vorteil zu verbiegen. Das ist der Grund, warum es kein Weg sein kann, eine Gesellschaft und Ihre Grundrechte dem größten Unhold anpassen zu wollen.

In dem aber Wolfgang Schäuble derart einseitig Position bezieht und derart bereitwillig dauerhafte Grundrechte aller, den temporären Belangen durch die Erfodernisse weniger anzupassen bereit ist, hat er für mich gezeigt, dass er der derzeit größte Bock auf dem Posten ist, den man zum Gärtner machen konnte. Hier ist Einspruch keine Hysterie, kein
Zeichen von Unkenntnis, sondern berechtigter Einwand.

Was tun?

Es mag grossspurig klingen und auch sein, aber ich finde man darf die begründeten Reaktionen nicht einfach im Alltagsgeschäft beerdigen. Veröffentlicht Bilder,
startet Aktionen, produziert Text. Es kann nicht sein, dass hier der Bock weiter gärtnern kann, indem er unseren Grossmütten in den allabendlichen Talkshows erzählt es sei ja alles nicht so gemeint, schon gar nicht gewollt und eigentlich alles ganz anders. Die Gefahr das "irgendwas da draussen ist" aber so groß. Nicht ohne das auch konkret belegen zu können. Dataloo’s Stasi 2.0 Schablone ist ein erster Schritt jedem Depp ein Bild zu geben, bei dem seine Neugier geweckt wird. Ebenso wie bei den Reaktionen auf
die "Du bist Deutschland einer Marketingkampagne von Bertelsmann und den Arbeitgeberverbänden aufgesessen" -Kampagne, muss eine Öffentlichkeit bebildert, zugetextet und letzlich geschaffen werden, die das ganze in der Form ja auch betrifft. Damit es nicht zu Aussagen kommt wie dieser:

Aus dem interview mit der TAZ vom 8.Februar
TAZ: Gegen die ebenfalls geplante Vorratsspeicherung aller Telefon-,
E-Mail- und Internetverbindungsdaten wollen 10.000 Menschen Verfassungsbeschwerde einlegen. Stimmt Sie das nicht nachdenklich?

Schäuble: So etwas regt mich nicht mehr auf.

Quellen:

  1. Parole Font: das Carepaket für den politischen Widerstand (www.dataloo.de)
  2. Text des Sterninterviews [PDF] (www.wolfgang-schaeuble.de)
  3. Zypries verteidigt Schäubles Vorstoß zur Unschuldsvermutung (www.heise.de)
  4. Text des Interviews mit der FAS [PDF] (www.wolfgang-schaeuble.de)
  5. Union will den "Schäuble-Katalog" in allen Punkten durchsetzen (www.heise.de)
  6. Unschuldsvermutung (Wikipedia)
  7. Rechtsstaatsprinzip (Wikipedia)
  8. Artikel 20 GG (www.datenschutz-berlin.de)
  9. Verhältnismäßigkeitsprinzip (Wikipedia)
  10. Ermächtigungsgrundlage (Wikipedia)
  11. Die Unschuldsvermutung in der Gefahrenabwehr (www.jf.la)
  12. Schäubles lange Liste für weitere Ermittlungsbefugnisse (www.heise.de)
  13. Informationsseiten des BMI zum Epass
  14. Experten warnen vor Biometrie-Pass (www.spiegel.de)
  15. Deutschland, einig Überwachungsland (www.nachdenkseiten.de)
  16. Bundestrojaner: Geht was – was geht (www.heise.de)
  17. Der Staat als Einbrecher: Heimliche Online-Durchsuchungen sind möglich (Telepolis)
  18. Vorratsdatenspeicherung
  19. Vorratsdatenspeicherung in Deutschland – Schnellstraße zum Auskunftsanspruch (Telepolis)
  20. Digitaler Polizeifunk zu teuer (www.welt.de)
  21. Neuorganisation der BPOL ohne jede kriminalistische Kontur (www.bdk-bund.de)
  22. Überforderte Ermittler (www.zeit.de)
  23. Streit um erfolterte Informationen – Kritik an Schäubles Alleingang (www.spiegel.de)
  24. Union beharrt auf Bundeswehr-Einsatz beim Objektschutz (www.faz.net)
  25. "Quasi-Verteidigungsfall" Schäuble: Beim Abschuss gilt das Kriegsrecht (www.sueddeutsche.de)
  26. Heftige Kritik an Schäubles Vorstoß zu Grundgesetzänderung (www.heise.de)
  27. Zypries erklärt die Vorratsdatenspeicherung: "Wir bauen die Bürgerrechte aus" (www.tagesschau.de)
  28. "What the fuck is informationelle Selbstbestimmung" [PDF] (herausgegeben vom AStA der FH Münster)
  29. "Schwunghafter Handel" mit geheimen Terrorinformationen (www.faz.net)
  30. Datenschutzbericht vorgestellt (www.tagesschau.de)
  31. Rechtspositivismus
  32. Positives Recht

3 Gedanken zu „Weichspüler der Grundrechte“

  1. Okay, wird doch etwas kürzer die Wochenzusammenfassung und schuld ist Safari… naja, ich bin ja selber schuld, ich sollte wissen, dass man keine längeren Texte im Browser schreibt ohne diese zumindest als Entwurf zu sichern. Hmpfh… Zweite Arbeitswoche beim SR: und nein, ich bereue es immer noch nicht. Die Umstellung von "freier Einzelkämpfer mit ebenso freien Arbeitszeiten" auf "Festangestellter mit regelmäßigen Bürozeiten" hat auch ganz gut geklappt, mit den Kollegen…

  2. "Reichen zur Abwehr eines besonders schweren Unglücksfalls polizeiliche Mittel nicht aus, kann die Bundesregierung den Einsatz von Streitkräften mit militärischen Mitteln anordnen. Soweit es dabei zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, kann die

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