Verstösst die Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundgesetz?

Das Bundesverfassungsgericht hat klar gestellt, unter welchen Bedingungen auf eMails und Hadydaten zugegriffen werden darf.

Denn auch, wenn Handy- und E-Maildaten nun weniger stark als unter dem Fernmeldegesetz geschützt sind, genießen sie doch prinzipiell einen gesetzlich garantierten Schutz. Beschlagnahmt werden dürfen sie nur bei Vorliegen eines Verdachtes auf eine Straftat. Das aber steht im offenen Gegensatz zur EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die von Telekommunikationsunternehmen eine präventive, grundsätzliche Speicherung und Archivierung solcher Daten ohne Vorliegen eines Anfangsverdachtes verlangt.

Was nun? Was wenn die EU-Richtlinie tatsächlich gegen das Grundgesetz verstösst? Spannende Frage, denn wenn die Richtlinie nicht umgesetzt wird gibt es Druck von der EU, um sie umzusetzen müsste dann aber evtl. das Grundgesetz geändert werden – aber dafür braucht es entsprechende Mehrheiten im Bundestag und im Bundesrat…

Mit dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts dürfte nun die Frage in die Diskussion kommen, ob die Grundbedingung einer verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telekommunikations- und Internetdaten überhaupt mit der deutschen Verfassung in Einklang zu bringen ist.

Na Zeit wird es (und ich persönlich habe die Frage ja schon früher gestellt…).

Update: da ist dann noch ein lesenswertes Interview bei telepolis.

Wir waren ja alle so machtlos…

Warum wählen wir eigentlich Abgeordnete, wenn sie doch alle machtlos sind? Eine kleine Übersicht über den Weg zur Voratsdatenspeicherung in Deutschland bei telepolis.

Die VDS ist in Deutschland abgesegnet und hierbei haben sowohl der EU-Rat, das EU-Parlament als auch Tauss’ Parteimitglieder Otto Schily und Brigitte Zypriess und auch Jörg Tauss eine Rolle gespielt; die Unterschiede liegen lediglich in der Passivität oder Aktivität des Einzelnen. Wirklich machtlos aber war niemand, auch wenn es momentan chic erscheint.

Manche glauben es ja immer noch nicht…

Es gibt immer noch viele Menschen, die nicht glauben wollen, dass die komplette Telekommunikationsüberwachung mehr schadet als nutzt. Es ginge ja nur um die Terrorabwehr – so langsam entwickelt sich die Terrorabwehr zum Totschlagargument, welches jeden Eingriff in die Freiheits- und Bürgerrechte rechtfertigt.
Dass es längst nicht mehr alleine um die Abwehr terroristischer Gefahren geht beweist ja schon die von CDU/CSU und SPD geplante Umsetzung der EU-Telekommunikationsüberwachungsverordnung in Deutschland:

Doch was Deutschland umgesetzt wird, geht über die Vorgaben hinaus. So sollen nicht nur bei erheblichen Straftaten die Daten den Sicherheitsbehörden zur Verfügung gestellt werden, vielmehr soll dies auch bei mittels Telekommunikation begangenen Straftaten jedweder Art der Fall sein. Diese kleine Formulierungsänderung weitet die Zugriffsmöglichkeiten auf die durch die VDS entstandenen Datenberge erheblich aus. So kämen sowohl Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede als auch (ironischerweise) die Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnis als Begründung für einen Zugriff auf die entstandenen Daten in Frage, genauso wie alle anderen (z.B.)im StGB aufgeführten Straftaten. Gleiches gilt natürlich für die auf Straftaten im Bereich Cybercrime.

Wohin das führt zeigt ein kleines Denkmodell:

Es ist Dienstag und Hans W. schreibt in seinem Blog (welches nicht auf der eigenen Homepage liegt) eine harsche Kritik am Arbeitgeberverhalten der Firma X. Der Firmeninhaber liest dieses Blog und schreibt den Blogbetreiber an, welcher ihm die IP-Adresse des Hans W. gibt. Daraufhin kontaktiert der Firmeninhaber den Provider und lässt sich seinen Verdacht bestätigen: Hans W. ist der Kritiker. Gegenüber dem Provider hat er mitgeteilt, dass der beschriebene Sachverhalt eine üble Nachrede im Sinne des §187 Strafgesetzbuch darstelle und er beabsichtige, den Autor anzuzeigen. Hans W. erfährt von der Weitergabe nichts, jedoch erhält er innerhalb kurzer Zeit die Kündigung.

Bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht sich dem Ende der Unschuldsvermutung und dem Generalverdacht unter den alle Bürger gestellte werden sollen in den Weg stellen wird. Und als kleiner Hinweis für die nächsten Wahlen: FDP, Grüne und Linkspartei haben im Rechtsausschuss gegen diese Umsetzung gestimmt.

Weg mit dem Datenschutz

Mal wieder soll der Datenschutz gelockert werden. Diesmal für einen Datenabgleich zwischen der Agentur für Arbeit und dem Finanzamt, weil es ja schließlich unter den AlgII-Empfängern nur so von Betrügern wimmelt. Ist ja auch klar, wer neben dem Bezug von AlgII noch nebenher schwarz arbeitet wird diesen Verdienst sicher dem Finanzamt melden, ist ja logisch. Ein Schritt weiter zum gläsernen Bürger, der vom Staat immer und überall durchleuchtet wird – und alles im Namen der Terrorismus- und Sozialbetrügerbekämpfung. Aber Unternehmen, die Millionen von Schmiergeldern zahlen (zum Beispiel an irakische Diktatoren) können nicht bestraft werden… wäre vielleicht nicht schlecht erst mal hier was zu ändern, oder?