Spenden gegen Wahlcomputer

Die Wau Holland Stiftung sammelt Spenden für eine Kampagne gegen Wahlcomputer:

Der Chaos Computer Club und die Wau-Holland-Stiftung rufen daher zu Geldspenden für die Kampagne gegen Wahlcomputer auf. Gemeinsam können wir den Wahlcomputern den Garaus machen! Helft mit und spendet für die Kampagne zur Abschaffung von Wahlcomputern! Auch kleine Beträge helfen.

Spenden bitte an die

Wau Holland Stiftung
Commerzbank Kassel
BLZ: 52040021
Konto: 2772812
Stichwort: Gegen Wahlcomputer
Die Wau-Holland-Stiftung ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

Es gibt ja genug Gründe für eine solche Kampagne, weitere Informationen dazu gibt es direkt beim Chaos Computer Club.

Petition gegen Wahlcomputer: Nur noch bis 28.11.2006

Nur noch bis zum 28.11.2006 kann die Petition gegen Wahlcomputer unterzeichnet werden. Wer die Petition also noch nicht unterzeichnet hat, der sollte sich beeilen!
Als Lesestoff für weitere Informationen und auch Meinungen zu dem Thema bieten sich das Wiki des CCC und dieser Gastbeitrag in meinem privaten Weblog an. Dort gibt es dann jeweils auch eine ganze Reihe weiterführender Links.

Und hier kann sofort unterschrieben werden (ja, liegt auf einem britischen Server, ist aber okay so).

Vertrauen ist gut, Kontrolle nicht möglich

Wer sich noch nicht an der Petition gegen Wahlcomputer beteiligt hat, der sollte mal den Bericht der CCC-Wahlbeobachtergruppe von der Oberbürgermeisterwahl in Cottbus lesen. Beim Lesen des Berichts wird klar, dass Wahlen mit solchen Wahlcomputern nicht mehr viel mit demokratischen Wahlen zu tun haben – zu viele Manipulationsmöglichkeiten und zu wenig Möglichkeiten die Wahlen zu überprüfen erleichtern es entsprechend motivierten Personen solche Wahlen zu manipulieren.

Wer nicht so gern liest kann sich ja auch per Comic über das Thema informieren lassen:

Vertrauen ist gut, Kontrolle nicht möglich

„Vertrauen ist gut, Kontrolle nicht möglich“ weiterlesen

Petition gegen Wahlcomputer

Über Wahlcomputer hat man schon so einiges gehört. Bei der letzten Wahl eines Präsidenten in den USA gab es auch schon ganz komische Geschichten über diese Kisten. Und zuletzt wurde unter Mitwirkung des CCC gezeigt, dass diese Maschinen relativ einfach manipulierbar sind. Und nicht zu vergessen ist die Frage ob und wie Wahlen nachprüfbar sind. Mit einer Wahl auf Papier und Stift ist das kein Problem. Jeder könnte ohne besondere Kenntnisse die ausgefüllten Wahlzettel nehmen und nachzählen. Diese Möglichkeit besteht bei Wahlcomputern nicht mehr.
Aber das ist ja alles in der Petition beschrieben, die Ihr jetzt bitte alle mit unterzeichnet. Und bevor jemand einen Fake vermutet: es hat einen guten Grund, dass die Petition auf einem britischen Server liegt:

Das System öffentliche Petition des Deutschen Bundestages basiert auf einem System des Schottischen Parlaments und den dort gesammelten Erfahrungen.

Im Rahmen eines Modellversuchs werden die Internetseiten öffentliche Petition von International Teledemocracy Centre an der Napier Universität in Edinburgh zur Verfügung gestellt.

(via Spreeblick u.a.)

Auch schon in meinen privaten Weblog veröffentlicht

Befreite Dokumente

Eine gemeinsame Aktensammelstelle des CCC und FoeBud e.V. steht unter www.befreite-dokumente.de im Netz:

Wir möchten, dass alle Bürgerinnen und Bürger möglichst leicht und schnell vom neuen Informationsfreiheitsgesetz profitieren können. Leider nehmen die Behörden oft hohe Gebühren für die Herausgabe oder Kopie von Unterlagen und Schriftstücken. Hier bei uns können Sie die Dokumente, die Sie aus den Aktenkellern “befreit” und vielleicht teuer bezahlt haben, unkompliziert auch anderen Interessierten zugänglich machen. Das macht den Staat transparent, spart doppelte Arbeit und doppelte Kosten für alle Beteiligten.

Wir möchten Anträge und “befreite Dokumente” bündeln und dokumentieren. Dieses Portal lebt davon, dass Bürger/innen, Journalist/innen, Anwält/innen und andere Interessierte ihre “befreiten Dokumente” zur Verfügung stellen.

Dürfen wir das? Wir haben Juristen gefragt, und die sagten (für Juristen erstaunlich eindeutig) “ja”. Etwas
schwieriger könnte es sein, wenn Urheberrechte Dritter (also: von Nicht-Behörden) betroffen sind. Wir betreten Neuland. Wir tramplen Pfade in Gegenden, wo vor uns noch nie ein Mensch gewesen ist. Energie!

(via symlink)