Manche glauben es ja immer noch nicht…

Es gibt immer noch viele Menschen, die nicht glauben wollen, dass die komplette Telekommunikationsüberwachung mehr schadet als nutzt. Es ginge ja nur um die Terrorabwehr – so langsam entwickelt sich die Terrorabwehr zum Totschlagargument, welches jeden Eingriff in die Freiheits- und Bürgerrechte rechtfertigt.
Dass es längst nicht mehr alleine um die Abwehr terroristischer Gefahren geht beweist ja schon die von CDU/CSU und SPD geplante Umsetzung der EU-Telekommunikationsüberwachungsverordnung in Deutschland:

Doch was Deutschland umgesetzt wird, geht über die Vorgaben hinaus. So sollen nicht nur bei erheblichen Straftaten die Daten den Sicherheitsbehörden zur Verfügung gestellt werden, vielmehr soll dies auch bei mittels Telekommunikation begangenen Straftaten jedweder Art der Fall sein. Diese kleine Formulierungsänderung weitet die Zugriffsmöglichkeiten auf die durch die VDS entstandenen Datenberge erheblich aus. So kämen sowohl Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede als auch (ironischerweise) die Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnis als Begründung für einen Zugriff auf die entstandenen Daten in Frage, genauso wie alle anderen (z.B.)im StGB aufgeführten Straftaten. Gleiches gilt natürlich für die auf Straftaten im Bereich Cybercrime.

Wohin das führt zeigt ein kleines Denkmodell:

Es ist Dienstag und Hans W. schreibt in seinem Blog (welches nicht auf der eigenen Homepage liegt) eine harsche Kritik am Arbeitgeberverhalten der Firma X. Der Firmeninhaber liest dieses Blog und schreibt den Blogbetreiber an, welcher ihm die IP-Adresse des Hans W. gibt. Daraufhin kontaktiert der Firmeninhaber den Provider und lässt sich seinen Verdacht bestätigen: Hans W. ist der Kritiker. Gegenüber dem Provider hat er mitgeteilt, dass der beschriebene Sachverhalt eine üble Nachrede im Sinne des §187 Strafgesetzbuch darstelle und er beabsichtige, den Autor anzuzeigen. Hans W. erfährt von der Weitergabe nichts, jedoch erhält er innerhalb kurzer Zeit die Kündigung.

Bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht sich dem Ende der Unschuldsvermutung und dem Generalverdacht unter den alle Bürger gestellte werden sollen in den Weg stellen wird. Und als kleiner Hinweis für die nächsten Wahlen: FDP, Grüne und Linkspartei haben im Rechtsausschuss gegen diese Umsetzung gestimmt.

Auf in den Überwachungsstaat…

Ihr habt es hoffentlich noch nicht vergessen: Alle Europäer sind Terrorverdächtige. Jawohl, und deswegen müssen unsere Aktivitäten im Internet und überhaupt alle Kommunikationsaktivitäten aufgezeichnet und überwacht werden.
Vor gar nicht so langer Zeit hatte der deutsche Bundestag so ein Vorhaben noch abgelehnt, inzwischen sieht die Sache aber ein wenig anders aus und Nico fasst korrekt zusammen:

1. Augenmaß wird neu definiert.
2. Von der Unschuldsvermutung wird abgerückt.
3. SAN/NAS-Hersteller werden sich freuen.
4. “internationaler Terrorismus” wird auch in Deutschland weiter als Argument zur Beschneidung der Grundrechte angeführt.
5. die Forderung von Generalbundesanwalt Nehm nach der Nutzung von Maut-Daten für die Fahndung entspricht der generellen politischen Denke und wird in Kürze nicht mehr als “völlig abstrus”, sondern als “ach warum eigentlich nicht, das Zeugs hat eh so viel gekostet” bewertet.
6. die Damen und Herren Rechtspolitiker verbindet die gefährliche Mischung von Ahnungslosigkeit und Ignoranz.

Woher er diese Erkenntnis hat? Aus diesem PDF mit dem tollen Titel “Speicherung mit Augenmaß – Effektive Strafverfolgung und Grundrechtswahrung”. Dabei handelt es sich um einen Antrag der Abgeordneten Dr. Jürgen Gehb, Dr. Günter Krings, Günter Baumann, Clemens Binninger, Wolfgang Bosbach, Helmut Brandt, Norbert Geis, Ralf Göbel, Ute Granold, Reinhard Grindel, Michael Grosse-Brömer, Hans-Werner Kammer, Alois Karl, Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen), Kristina Köhler (Wiesbaden), Hartmut Koschyk, Dr. Martina Krogmann, Stephan Mayer (Altötting), Friedrich Merz, Beatrix Philipp, Daniela Raab, Klaus Riegert, Dr. Norbert Röttgen, Andreas Schmidt (Mühlheim), Dr. Hans-Peter Uhl, Andrea Astrid Voßhoff, Marco Wanderwitz, Ingo Wellenreuther, Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Joachim Stünker, Dr. Peter Danckert, Klaus Uwe Benneter, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Martin Dörmann, Dr. Carl-Christian Dressel, Fritz Rudolf Körper, Volker Kröning, Ute Kumpf, Christine Lambrecht, Dirk Manzewski, Dr. Matthias Miersch, Marianne Schieder, Olaf Scholz, Christoph Strässer, Jörg Tauss, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD.

Nur damit später keiner sagen kann, er hätte von nix gewusst. Wird also Zeit für alle, die es bisher noch nicht getan haben, sich mit Anonymizern für das Surfen und eMail-Verschlüsselung auseinander zu setzen – und das Handy muss auch nicht 24h am Tag an sein, wirklich nicht…

Kaum 100 Tage im Bundestag…

…und schon klebt er fest. Politiker wie Gert Winkelmeier sind am schlechten Image dieser Berufsgruppe schuld. Wie sieht denn das aus? Die Fraktion verlassen, aber das Mandat behalten wollen? Also entweder ist an den Vorwürfen nichts dran (ich meine nun nicht unbedingt die Vermietung von Wohnungen an Prostituierte, sondern die Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung), dann muss er auch nicht die Fraktion verlassen – oder es ist was dran, dann soll er aber bitte auch auf sein Bundestagsmandat verzichten.
Aber zumindest eins hat der Fraktionsvorsitze der Linkspartei Bodo Ramelow klar gestellt:

“Wir sind zuständig für die rote Fahne und weniger für das Rotlicht.”

Na da sind wir ja mal gespannt, wie es weiter geht

Nicht wirklich überraschend wurde Lothar Bisky heute wieder nicht zum Bundestagsvize gewählt. Damit geht das Getue weiter. Und es bleibt armselig…
Man kann sich nun fragen, warum Bisky nicht einfach auf den Parteivorsitz verzichtet oder warum die Linkspartei keinen neuen Kandidaten aufstellt – wäre das zu einfach? Man sieht in der Linkspartei Biskys Parteivorsitz einfach nicht als Hinderungsgrund für das Amt des Bundestagsvize – hallo Linkspartei, sagt Euch der Begriff “Überparteilichkeit” etwas? Nein? Ach so… klar, Ihr inszeniert aus dem Theater lieber einen “Affront gegen Ostdeutsche”. Ist schon klar… Okay, Thierse war einer der Vizevorsitzenden der SPD, ist ein Argument. Und Bisky war auch schon Vize im Landtag Brandenburgs. Ja, man kann sagen, die Linkspartei hat durchaus gute Gründe auf Bisky zu bestehen. Aber muss es denn sein? Dieses ganze Theater? Langsam beschädigt Ihr Euch damit und Euren Vorsitzenden. Klar, im Prinzip habt Ihr wohl recht, aber Leute mit Prinzipien und der Fähigkeit an diesen festzuhalten sind in der Politik einfach zu selten, als dass das Wahlvolk mit denen was anfangen könnte…

Update: aha, so geht es also weiter. “Wenn ihr uns nicht mitspielen lassen wollt, dann wollen wir gar nicht mehr mitspielen!“. Fühlt sich hier sonst noch jemand an einen Kindergarten erinnert?

Das Getue um Bisky ist armselig

Mal nur kurz erwähnt: diese Streiterei um Bisky ist echt armselig. Es gibt durchaus einen guten Grund ihn nicht zum Bundestagsvize zu wählen: als Vorsitzender der Linkspartei ist es nicht ganz abwegig an seiner Überparteilichkeit zu zweifeln. Jetzt stehen also Grüne, SPD und natürlich Linkspartei auf der einen Seite – die wollen Bisky wählen – auf der anderen Seite die FDP, die Bisky nicht wählen will und dann noch die Union, die sich dabei raus hält, ihren Abgeordneten also keine Empfehlung für die Wahl gibt.
Irgendjemand muss ja früher oder später nachgeben: Linkspartei oder der Bundestag (der ja bisher Bisky nicht wählen wollte)… Wetten werden noch angenommen 😉