Pranger gegen Sexualstraftäter?

Keine Frage, Kinder vor Sexualstraftätern zu schützen ist wichtig – aber ist das Veröffentlichen persönlicher Daten vorbestrafter Sexualstraftäter wirklich eine Lösung? Bayerns Innenminister Beckstein hält das zumindest für möglich:

«Ich lasse derzeit prüfen, ob erweiterte Informationsmöglichkeiten an die Öffentlichkeit über Wiederholungs-Sexualstraftäter bei uns rechtlich zulässig und zum Schutze von Kindern zweckmäßig sind», wird Beckstein zitiert. Der Minister räumte aber ein, dass eine Art «Pranger» nach US-Vorbild in Deutschland verfassungsrechtlich problematisch sei. Für Einmaltäter komme er nicht in Frage.

Soso, “verfassungsrechtlich bedenklich”… was bin ich froh, dass Beckstein nicht Bundesinnenminister geworden ist…

Autor: Carsten Dobschat

Geboren 1974, links-liberal, früher Mitglied der SPD und Jusos, dann lange parteilos, später Piratenpartei, wieder parteilos und seit November 2016 wieder SPD-Mitglied - wenn auch mit Bauchschmerzen, aber man muss ja schließlich was tun gegen den Rechtsruck.

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